Vom Urheber zur Crowd, vom Werk zur Version, vom Schutz zur Öffnung? Kollaboratives Schreiben und Bewerten in den Digital Humanities

Views
23984
Downloads
8
Editorial Pre-Review
Kategorie
Artikel
Version
1.0
Thomas Ernst Autoreninformationen

DOI: 10.17175/sb001_021

Nachweis im OPAC der Herzog August Bibliothek: 835243028

Erstveröffentlichung: 15.09.2015

Lizenz: Sofern nicht anders angegeben Creative Commons Lizenzvertrag

Medienlizenzen: Medienrechte liegen bei den Autoren

Letzte Überprüfung aller Verweise: 24.05.2016

GND-Verschlagwortung: Urheber | Digital Humanities | Kollaboration |

Empfohlene Zitierweise: Thomas Ernst: Vom Urheber zur Crowd, vom Werk zur Version, vom Schutz zur Öffnung? Kollaboratives Schreiben und Bewerten in den Digital Humanities. In: Grenzen und Möglichkeiten der Digital Humanities. Hg. von Constanze Baum / Thomas Stäcker. 2015 (= Sonderband der Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften, 1). text/html Format. DOI: 10.17175/sb001_021


Abstract

Open Review-Plattformen und Wikis verändern die wissenschaftliche Erkenntnisproduktion, Soziale Medien und Wissenschaftsblogs die Wissenschaftskommunikation. Diese digitalen Publikationsformen stellen die Veröffentlichungsweisen und Autorschaftskonzepte der Geisteswissenschaften praktisch und kategorial vor einige Probleme. Daher ist es notwendig, den Begriff ›wissenschaftliche Autorschaft‹ angesichts neuer Formen des kollaborativen Schreibens einer Revision zu unterziehen und die Wissenschaftlichkeit der neuen Medienformate zu reflektieren. Dies kann exemplarisch an selbstkontrollierten digitalen Veröffentlichungsinfrastrukturen und Modellen eines offeneren Immaterialgüterrechts untersucht werden.


Open review projects and wikis are changing academic knowledge production, just as academic blogs and social media are influencing scholarly communication. These digital forms of publishing challenge the usual practices of publishing and the concepts of authorship within the humanities, both practically and categorically. Therefore, it is necessary to revise the concept of ›scholarly authorship‹ by differentiating new forms of academic collaborative writing and to reflect on the academic quality of the new media formats within the humanities. This can be shown when analyzing self-curated digital publishing infrastructures and open license models of intellectual property.


1. Wissenschaftliches Publizieren in digitalen Medien. Eine Einführung

»Historic man may turn out to have been literate man. An episode.«[1]

Die Möglichkeiten des digitalen Publizierens verändern auch die Formen wissenschaftlicher Produktion, Publikation und Rezeption einschneidend: »Print is Dead« – so betitelt Jeff Gomez seine Reflexionen über Books in Our Digital Age.[2] Wenn man die medienwissenschaftliche Grundannahme ernst nimmt, dass unser Wissen über Menschen und Dinge auch durch seine medialen Träger präformiert wird, müsste das digitale Publizieren unser Bild vom menschlichen Subjekt und somit auch von dem des wissenschaftlichen Subjekts zumindest modifizieren. Marshall McLuhan bezeichnet bereits 1953 das Denken des prähistorischen, illiteraten und nur auf die wiederkehrenden Jahreszeiten fixierten Menschen einerseits sowie das des Menschen im elektronischen Zeitalter der Neuen Medien andererseits als eines des ›here and how‹ und stuft es somit als ähnlich geschichtsvergessen ein. Dazwischen habe es die Gutenberg-Galaxis gegeben und mit ihr den Typus des geschichts- und selbstbewussten Menschen, der aber selbst bald Geschichte sein werde.[3]

Weniger medienanthropologisch als vielmehr wissenschaftspraktisch beschreibt Julia Flanders die Digital Humanities, die grundsätzlich als »critical of current tenure and reward systems« einzuschätzen seien, wobei diese bestehenden Systeme noch große Schwierigkeiten hätten, »to understand the fundamentally collaborative and interdisciplinary work of digital humanities or the new modes of scholarly communication it is engendering.«[4] Gelassener sieht dies wiederum Valentin Groebner, der die ›digitale Wissenschaftssprache‹ als eine »Zukunft von gestern« historisiert und sich ebenso differenziert wie skeptisch zu den enthusiastischen Prophezeiungen einer besseren, weil digitalen Wissenschaft positioniert.[5] Die Debatte über das digitale Publizieren in der Wissenschaft ist intensiv und kontrovers, die Kritik richtet sich teils gegen das traditionelle Wissenschaftssystem und teils gegen die neuen Entwicklungen.

Innerhalb dieser Debatten interessiert sich der vorliegende Beitrag für die Potenziale des digitalen Publizierens in der Wissenschaft und beschäftigt sich mit Formen einer kollaborativen, vernetzten und interaktiven Autorschaft, der Versionier- und Wandelbarkeit von wissenschaftlichen Texten sowie dem freien Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Damit fokussiert er Verfahren und Themen, die bereits in der ›Gutenberg-Galaxis‹ präsent waren, jedoch im digitalen Publizieren eine weitaus höhere Intensität und Relevanz erhalten. Zugespitzt könnte man formulieren: Dieser Beitrag untersucht, inwiefern der geisteswissenschaftliche Standard, Erkenntnisse vorrangig in abgeschlossenen wissenschaftlichen Werken zu produzieren, die im Regelfall einem wissenschaftlichen Autor oder einer Autorin zugeschrieben werden und nur in auszugsweise zitierender Bezugnahme von anderen Forschern weiterbearbeitet werden können, in digitalen Publikationen und Kommunikationsnetzwerken problematisch wird, wenn man ihre Potenziale zur Produktion präziserer, material- und kenntnisreicherer Texte und somit zur Produktion besserer wissenschaftlicher Erkenntnisse nutzen will.

Die Ausgangsthese ist dabei, dass die digitalen Publikationsmöglichkeiten in den Geisteswissenschaften nicht nur die bisherigen Veröffentlichungspraxen, Zitierweisen, Textsorten, Review-Verfahren und Vertragsmodelle erweitern, sondern zugleich auch unsere Vorstellung von dem ändern, was wissenschaftliche Autorschaft bzw. ein wissenschaftliches Subjekt ist und wie sich die Geisteswissenschaften selbst verstehen. Es wird dann notwendig, nicht nur die bekannten wissenschaftlichen Gattungen, wie die Monographie oder den Aufsatz, auf ihre kollaborative Autorschaft hin zu untersuchen, wie dies jüngst Nyhan / Duke-Williams unternommen haben,[6] sondern innovative Formen digitaler wissenschaftlicher Publikationen als Gegenstände ernst zu nehmen.

Wenn ich im Folgenden meine Argumentation aus einer medienhistorischen und diskursanalytischen Perspektive entwickele, steht methodologisch die Frage im Vordergrund, auf Basis welcher Regelsysteme und medialer Bedingungen sich der geisteswissenschaftliche Spezialdiskurs[7] wandelt. Zunächst werde ich daher in einem medienhistorischen Rückgriff danach fragen, wie – insbesondere Ende des 18. Jahrhunderts – die für die Wissenschaft bis heute zentralen Kategorien ›Urheber‹, ›geistiges Eigentum‹ und ›Werk‹ bestimmt wurden. In einem zweiten Schritt werde ich mich mit (vor allem medien-)theoretischen Ansätzen beschäftigen, die verschiedene Kategorien der ›Gutenberg-Galaxis‹ fundamental in Frage gestellt sehen. Diese Problemlage werde ich anschließend an konkreten Beispielen der digitalen Wissenschaftskommunikation sowie digitaler Buchveröffentlichungen in den Geisteswissenschaften zu differenzieren versuchen.[8]

2. Das gedruckte Werk, der Urheber und das geistige Eigentum. Eine wissenschaftshistorische Perspektive auf die Kategorien der ›Gutenberg-Galaxis‹

Der mediale Träger ›gedrucktes Buch‹ hat spezifische materielle Eigenschaften, in fester Bindung zählen dazu der Schutzumschlag (aus Cover, Rücken, Umschlagrückseite, vorderer und hinterer Klappe), Buchdeckel, Buchrücken, Vorsatz sowie Schmutztitel, Haupttitel, Vorwort, Inhaltsverzeichnis und – im Fall wissenschaftlicher Bücher – Apparat (Register, Anmerkungen, Abbildungsverzeichnis, Literaturangaben, Glossar).[9] Die Texte selbst sind von diesen Paratexten[10] zu unterscheiden und werden in der Tradition des Kodex spezifisch angeordnet. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden im Regelfall – da sie den Anspruch erheben, einen dauerhaften Erkenntniswert zu besitzen – als ›Werk‹ veröffentlicht, bei dem es sich – so das Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft – um ein »fertige[s] und abgeschlossene[s] Ergebnis« handelt, »das einem Autor zugehört und in fixierter, die Zeit überdauernder Form vorliegt, so daß es dem Zugriff des Produzenten ebenso enthoben ist wie dem Verbrauch durch den Rezipienten.«[11]

Die klar strukturierte und statische Materialität des Buches und des abgeschlossenen Werks ist auch zentral für die Begründung eines geistigen Eigentums des Autors an seinen Texten. Exemplarisch sei hier an Johann Gottlieb Fichtes Argumentation von 1793 erinnert, die für den deutschsprachigen Kontext besonders folgenreich war und sich unmittelbar auf das mediale Vehikel ›Buch‹ und seine Materialität sowie eine starke Betonung des individuellen Denk- und Lektüreprozesses bezieht.[12] Fichtes entscheidende Setzung ist, dass die Menschen notwendigerweise »das Eigenthum eines Dinges [behalten], dessen Zueignung durch einen Anderen physisch unmöglich ist.« Das Buch als ›Ding‹ wäre zunächst zu differenzieren: erstens in »das Körperliche desselben, das bedruckte Papier«, und zweitens in »sein Geistiges[13] Dieses Geistige wiederum wäre aufzuteilen in »das Materielle, den Inhalt des Buches, die Gedanken, die es vorträgt; und in die Form dieser Gedanken, die Art wie, die Verbindung in welcher, die Wendungen und die Worte, mit denen es sie vorträgt.« Das körperliche, gedruckte Buch kann sehr wohl seinen Besitzer wechseln und geht »durch den Verkauf […] unwidersprechlich auf den Käufer über«,[14] wodurch dieser als Leser zugleich die Möglichkeit erhält, den Inhalt des Buches in seine eigenen Gedankengänge aufzunehmen. Die ursprüngliche Form dieser Gedanken allerdings, wie sie sich der Schriftsteller ausgedacht hat, kann sich »[n]iemand […] zueignen, ohne dadurch, dass er ihre Form verändere. Die letztere bleibt auf immer sein ausschliessendes Eigenthum[15] Aus dieser Begründung eines ›geistigen Eigentums‹ von Autoren an ihren Texten leiten sich für sie zwei Rechte ab: Weder dürfe ihnen dieses Eigentum abgesprochen werden, noch dürfe sich jemand dieses Eigentums unrechtmäßig bemächtigen, wie dies zu Fichtes Zeiten die Nachdrucker machen, die teilweise sogar ohne Rücksprache mit den Verfassern in ihren Nachdruckversionen das Original ändern. Diese Konstruktion privilegiert die Vorstellung vom singulären, originären Autor und vom abgeschlossenen ›Werk‹, das sich zugleich als verkaufbares Objekt eignet.

Solche Begründungsfiguren eines geistigen Eigentums sind im 19. und 20. Jahrhundert auf den Feldern literarischer, journalistischer und wissenschaftlicher Textproduktion in jeweils spezifischen Regelsystemen wirkungsmächtig geworden. Sie stehen bis heute im Urheberrecht zentral, das im ersten Paragraphen u.a. »Urheber von Werken der [...] Wissenschaft«[16] schützt, Urheber als »Schöpfer des Werkes« definiert und sogar im Falle einer kollektiven Autorschaft den Miturhebern weitreichende Rechte einräumt, so sind z.B. »Änderungen des Werkes […] nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig.«[17] Dieser starke Schutz abgeschlossener wissenschaftlicher Werke und die Zentrierung auf den wissenschaftlichen Autor bzw. die Autorin korrespondieren mit der bis heute wirkungsmächtigen Vorstellung wissenschaftlicher Autorschaft, die um 1800 das »Vorläuferparadigma des ›Gelehrten‹«[18] abgelöst hat, wie Felix Steiner zeigt. Während der Gelehrte vor allem überliefertes Wissen sammelte und ausbreitete, ist die Aufgabe des wissenschaftlichen Autors die Konstruktion von Wissen aus spezialisierten Forschungsarbeiten. Dieser »Paradigmenwechsel« wirkt sich laut Steiner »auf die gedankliche Architektur von wissenschaftlichen Texten entscheidend aus«: Die Wissenschaft präferiere seitdem eine »autorzentrierte[] Textordnung«, in der eine Autorinstanz – konstruiert aus Autorname, Deixis und Autorstil – als »basale[] Bedingung für die Kontextualisierung von Aussagen«[19] unabdingbar ist.

Steiner zeigt zugleich, dass diese wissenschaftliche Autorinstanz keine feste unteilbare Einheit ist, indem er zwischen dem wissenschaftlichen Autor als einer sozialen Figur bzw. Verantworterfigur, als innerer Figur mit mentalen Zuständen sowie als Textfigur differenziert, woraus sich sehr unterschiedliche Verknüpfungen von Aussage und Person ergeben können – so ist es beispielsweise trotz aller Autorzentrierung im deutschsprachigen Raum eine neuralgische Frage, ob man in wissenschaftlichen Texten überhaupt ›Ich‹ sagen dürfe.[20] Foucaults Beschreibung einer »Ego-Pluralität«[21] von Autorschaft ließe sich allerdings am Beispiel zahlreicher geisteswissenschaftlicher Texte belegen, die zudem eine feine Balance zwischen präzisen Verweisen auf bekanntes Wissen sowie Momenten ›originärer‹ und ›neuer‹ Argumentation und Erkenntnisproduktion herstellen müssen. Als Basis dienen jeweils bestehende und ggf. modifizierte wissenschaftliche Methoden und Theorien, Ratschläge von Kollegen werden üblicherweise in Fußnoten verschoben. Diese gängigen Praktiken korrespondieren mit wissenschaftlichen Institutionen, die ›Dauerstellen‹ ad personam vergeben und sich in Bewerbungsverfahren zur Erlangung einer Professur in der Regel auf die beiden Qualifikationsschriften – Monografien mit einer individualisierten Autorschaft – und ausgewählte (Einzel-)Aufsätze konzentrieren.

3. Digitale Publikationen und Autorschaften. Der wissenschaftliche Spezialdiskurs im digitalen Wandel

In wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die die Potenziale des digitalen Publizierens und Kommunizierens intensiv nutzen, wird jedoch diese Vorstellung eines auf ein Individuum rückführbaren Schöpfungsaktes, der sich in einem klar abgrenzbaren Werk verfestigt und verstetigt, problematisch. Die Medientheorie hat schon vor der globalen Etablierung des World Wide Web formuliert, dass – um nach McLuhan nun auch Vilém Flusser zu zitieren – ein ›Schreiben ins elektromagnetische Feld‹ den abgeschlossenen Werkcharakter von Büchern auflöse:

»Der Text ist nicht mehr, wie auf dem Papier, das Resultat eines kreativen Prozesses, sondern er ist selbst dieser Prozeß, er ist selbst ein Prozessieren von Informationen zu neuen Informationen.«[22]

Auch die Buchwissenschaft weiß schon lange, dass sich digitale Texte von den statischen und geschlossenen Materialitäten des gedruckten Buchs unterscheiden, denn es werde, so Ursula Rautenberg 2001, »die über Buchblock und Einband definierte abgeschlossene Buch- und Texteinheit bei Datenbanken und in Hypertextstrukturen obsolet.«[23] Überhaupt sei auch die Rede vom ›eBook‹ nur »metaphorisch« zu verstehen, folglich setzt Rautenberg den Begriff ›Buch‹ selbst in einfache Anführungszeichen.

Doch nicht nur die Materialität des Textes und seiner Formate ist nachhaltig erschüttert, sondern auch die Produktion der Texte sowie die wissenschaftliche Autorschaft selbst. Schon vor einer Dekade beschrieben Medien-, Literatur- und Informationswissenschaftler wie Hans-Jürgen Bucher, Christiane Heibach, Rainer Kuhlen und Roberto Simanowski die Effekte dieser unabgeschlossenen, prozessualen Textproduktion für die literarische bzw. wissenschaftliche Autorschaft: Fortan werde es zunehmend um eine »Assoziation der Autoren«[24], »[k]ollaboratives Schreiben«[25], »die Anerkennung kollektiver Arbeit« und »Prozesssteuerung und -dynamik«[26] gehen, als eine Folge werde »die Trennung von Autor und Publikum« aufgehoben und es würden »die Grenzen zwischen den Kommunikationsbereichen von Medien, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Privatsphäre in einem bislang nicht gekannten Ausmaß durchlässig.«[27] Programmatisch hat Lev Manovich 2005 Foucaults berühmte Schrift Qu‘est-ce qu‘un auteur?[28] unter dem Titel Wer ist der Autor? Sampling/Remixen/Open Source noch einen Schritt weiter gedacht und die These unterstützt, dass die »neue Medienkultur […] eine Reihe neuer Modelle von Autorschaft mit sich [bringt], die alle unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit beinhalten.«[29] In seinem Aufsatz macht Manovich allerdings eine relativ offene und noch unsortierte Differenzierung verschiedener Formen des kollaborativen Schreibens auf, dazu zählt er u.a. Kollaborationen verschiedener Autoren oder Gruppen sowie zwischen Firmen und Usern oder Autoren und Software; Lizensierungsverfahren wie Open Source-Modelle; intertextuelle Schreibverfahren wie Remix oder Sampling.[30] Damit zeigt Manovich zugleich, dass die kollaborativen Potenziale digitaler Schreibverfahren sowohl eine grundsätzliche Reflexion von Kategorien wie ›Autor‹ oder ›Werk‹ notwendig machen als auch die Nutzung neuer rechtlicher (Lizenz-)Modelle.

Nun hat sich in der letzten Dekade der Wandel von gedruckten zu digitalen geisteswissenschaftlichen Veröffentlichungspraxen noch nicht umfassend vollzogen, weiterhin befinden sich die Geisteswissenschaften in einer medialen Transformation, die von Ungleichzeitigkeiten und widersprüchlichen Entwicklungen geprägt ist. Allerdings hat die Weiterentwicklung digitaler Publikationsformen sowie ihre experimentelle und breitere Nutzung und Reflexion eine differenziertere Perspektive der Medienwissenschaft auf die Veränderungen des Publizierens und der Autorschaft in der Wissenschaft ermöglicht. Im deutschsprachigen Raum wertet Mercedes Bunz diesen Wandel als eine stille Revolution. Bunz konstatiert insbesondere eine noch nicht gekannte kontinuierliche und schnellere Aktualisierung sowie eine Entindividualisierung der Erkenntnisprozesse in der Wissenschaft.[31] Mit der Digitalisierung sei »eine zweite Phase der Aufklärung und Emanzipation ein[ge]treten, in der sich nach dem Individuum nun auch die Masse unter dem Diktum des kantschen ›Sapere aude!‹ formiert«.[32] Kathleen Fitzpatrick beschreibt den Paradigmenwechsel, den das digitale Publizieren in der Wissenschaft mit sich bringt, mit den Schlagworten »From Product to Process«, »From Individual to Collaborative«, »From Originality to Remix«, »From Intellectual Property to the Gift Economy«, »From Text to … Something More«.[33] Wenn man Manovich, Bunz und Fitzpatrick folgt und einen umfassenden digitalen Wandel der Geisteswissenschaften und ihrer Veröffentlichungskulturen konstatiert, müssen diese jedoch anhand konkreter Beispiele genauer auf ihre Potenziale und Probleme hin untersucht werden.

4. Open Review-Plattformen, Wikis, Wissenschaftsblogs und Soziale Medien. Eine kleine Typologie des kollaborativen Schreibens und Bewertens in der digitalen Geisteswissenschaft

Das Feld digitaler Veröffentlichungen in den Geisteswissenschaften ist vielfältig, es interessieren hier jedoch weniger wissenschaftliche Formate wie Monografien, Aufsätze oder Rezensionen, die zwar in digitalisierter Form vorgelegt werden, sich aber strukturell nicht von einer gedruckten Veröffentlichungsweise unterscheiden. In den Fokus rücken vielmehr Beispiele von digitalen Veröffentlichungspraxen, die in dieser Form nicht in eine gedruckte Variante rückübersetzbar wären und somit die Potenziale des digitalen Veröffentlichens intensiver nutzen. Hier sind vor allem zwei Bereiche interessant: erstens das kollaborative Schreiben und Bewerten, beispielsweise auf Plagiatsdokumentationsplattformen (mit teilweise anonymer Autorschaft) oder auf Open Review-Plattformen; sowie zweitens die digitale Wissenschaftskommunikation, und hier vor allem Wissenschaftsblogs und Soziale Medien. Diese Bereiche sollen im Folgenden näher untersucht werden, da sie in unterschiedlicher Weise den Wandel der Kategorien wissenschaftlicher Autorschaft, wissenschaftlicher Werke und der Geltungskraft des geistiges Eigentums repräsentieren.

4.1. Kollaboratives wissenschaftliches Schreiben und Bewerten: Open Review-Plattformen und Wikis

Exemplarisch für das kollaborative Schreiben und Bewerten in der Wissenschaft stehen einerseits Open Review-Plattformen, die transparente Formen eines akademischen Social Reading und Kommentierens zulassen, sowie andererseits Wikis, die die kollaborative Produktion und Kontrolle von Texten sowie die Klärung von Spezialproblemen ermöglichen. In diesen beiden digitalen Formaten wird, allerdings in unterschiedlicher Weise und Intensität, eine individuelle Autorschaft überstiegen und eine gemeinsame und transparente Produktion wissenschaftlicher Erkenntnisse medial unterstützt, die zudem der Grundannahme des Urheberrechts, wissenschaftliche Werke seien individuelle und schützenswerte Schöpfungen, widerspricht.

Kathleen Fitzpatrick hat ihr Buch Planned Obsolescence. Publishing, Technology, and the Future of the Academy in einem Open Review-Experiment kommentierbar gemacht, das bis heute einsehbar ist und auf der Kombination eines WordPress-Rahmens mit einem CommentPress-Plugin auf dem MediaCommons-Server basiert. [34] Ihre Erfahrungen mit dem Open Review bewertet die Autorin verhalten positiv: »This open review wasn‘t a perfect process, but is was illuminating. Forty-four unique commenters left a total of 295 comments, producing a much wider range of opinion and critique than any traditional review process could.«[35] Diese knapp 300 Kommentare von 44 Kommentatoren kann man zusätzlich neben die in den ›Acknowledgements‹ genannten Unterstützer und Beiträger stellen, dazu zählen fünf Mitarbeiter des Institute for the Future of the Book, drei Mitarbeiter der New York University Press, schließlich noch ein »range of colleagues [who] made crucial contributions to this project, via Twitter discussions, conference observations, lecture invitations, and general producing, including [...]«[36] (hier zählt Fitzpatrick namentlich 28 Personen auf) und zahlreiche weitere Helfer. Auf diese Weise lässt sich das Ausmaß der kollaborativen Produktion im Rahmen einer Monographie transparenter beschreiben und zugleich die Frage stellen, inwiefern der individuelle Autorname ›Kathleen Fitzpatrick‹ die alleinige Zuschreibung von Planned Obsolescence verdient. Diese zentrale Frage, wem überhaupt in welchem Maße die alleinige oder kollaborative Autorschaft eines Textes zugeschrieben werden kann, wird inzwischen auch im rechtswissenschaftlichen Spezialdiskurs grundsätzlicher diskutiert. Lionel Bently und Laura Biron sehen auch jenseits des digitalen Schreibens eine »disparity between legal and scientific authorship«[37] und fordern für die Zukunft »a more reflexive concept of authorship for attribution«[38] ein.

Abb. 1: Die Expanded Open Access-Edition
                                des Buches Debates in the
                                    Digital Humanities. Auszug aus: Matthew K. Gold: The
                                Digital Humanities Moment.
Abb. 1: Die Expanded Open Access-Edition des Buches Debates in the Digital Humanities. Auszug aus: Matthew K. Gold: The Digital Humanities Moment.

Neben dieser (in Maßen) kollaborativen Produktion des Textes ist das offene Bewertungsverfahren jedoch auch für die Rezeption des Textes relevant, ermöglicht Fitzpatrick doch eine – allerdings inzwischen nicht mehr zur Partizipation geöffnete – Form des Social Reading, indem der Leser bzw. die Leserin zwischen der Lektüre des Textes und der Hinzuziehung externer Kommentare wählen und somit eine Art ›kommentiertes Lesen‹ vollziehen kann. Auffällig ist zudem die hybride Form: Während der finale Text seit 2011 in einer gedruckten Version von der New York University Press veröffentlicht wird, die sich alle Rechte vorbehält,[39] ermöglicht die Online-Version ihre Veröffentlichung »in part or in whole on condition that (1) distributed text is not sold, whether or not such sale is ›for profit‹ and (2) distributed text bears this notice in full.«[40]

Ein anderes Beispiel für eine solche Plattform des akademischen Social Reading und Kommentierens bzw. Bewertens ist die Open Access-Edition des Sammelbandes Debates in the Digital Humanities,[41] die sich zugleich als Diskussionsplattform der Digital Humanities begreift und verschiedene Tools zur Markierung, Bewertung und Kritik der jeweiligen Texte bereitstellt, also ein wirklich soziales Lesen und Kommentieren ermöglicht.[42]

Abb. 2: »6 Comments on Paragraph 3«. Auszug aus der Online-Version
                                von: Kathleen Fitzpatrick: Planned Obsolence.
                                    Publishing, Technology, and the Future of the
                                Academy.
Abb. 2: »6 Comments on Paragraph 3«. Auszug aus der Online-Version von: Kathleen Fitzpatrick: Planned Obsolence. Publishing, Technology, and the Future of the Academy.

Während es sich bei diesen Plattformen allerdings um die Lektüre, Begutachtung oder Kommentierung bekannter wissenschaftlicher Gattungen – wie Monographie, Sammelband, Aufsatz oder Miszelle – handelt, können Wikis als eine neue Form des digitalen kollaborativen Schreibens gewertet werden. Es kann hier nicht die Kontroverse um die Qualität des bekanntesten Wikis, der Wikipedia, fortgeführt werden, vielmehr soll ein anderes Beispiel wissenschaftlicher Kollaboration der letzten Jahre näher betrachtet werden, das gesellschaftlich breit und kontrovers diskutiert wurde und zugleich wissenschaftspolitische Effekte hatte, die die bestehenden wissenschaftlichen Institutionen nicht oder womöglich erst mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung realisiert hätten: es geht um Wikis, die als Plagiatsdokumentationsplattformen genutzt werden, in diesem Fall um das GuttenPlag Wiki.

Abb. 3 : GuttenPlag Wiki: Ergebnisse der
                                Crowd-Arbeit [online]
Abb. 3 : GuttenPlag Wiki: Ergebnisse der Crowd-Arbeit [online]

Auf dieser Plattform (und in anderen Projekten wie VroniPlag) wurde eine Form kollaborativen textanalytischen Arbeitens in digitalen Medien realisiert, die in der Gutenberg-Galaxis nicht möglich gewesen wäre.[43] Das Vorgehen lässt sich grundsätzlich als wissenschaftlich bezeichnen, da es von einer Hypothese (›das wissenschaftliche Werk x ist ein Plagiat‹) ausgeht und auf Basis eines kategorialen Apparats (der z.B. Plagiatstypen wie ›Komplett-‹, ›verschleierte‹, ›Übersetzungsplagiate‹ oder ›Bauernopfer‹ unterscheidet) sowie in einem Verfahren intensiver und kollektiv kontrollierter Textanalysen zu einer dokumentierten und begründeten Verifikation oder Falsifikation der Ausgangsthese kommt. Für unsere Fragestellung besonders relevant ist, dass diese Plattformen sich durch Elemente auszeichnen, die der wissenschaftlichen Buchkultur tendenziell oder diametral entgegen stehen:

  • Die Autorschaft ist kollaborativ und teilweise anonym, die Arbeitsgruppe versteht sich als ›Schwarm‹ und nicht als Summe von Individuen.
  • An der Arbeit können nicht nur Wissenschaftler teilnehmen, die sich zuvor durch ihre wissenschaftliche Vita oder institutionelle Zugehörigkeiten dafür qualifiziert haben.
  • Der Analyseprozess wird in großen Teilen direkt öffentlich gemacht, auch die Diskussionen der Beteiligten über das Projekt sind im Regelfall transparent.
  • Die Ergebnisse der Arbeit sind im Sinne des Open Access bis heute einsehbar.
  • Die Arbeitsergebnisse einer freiwilligen und interdisziplinären Forschergruppe zeigen fundamentale Probleme in wissenschaftlichen Arbeiten und Erkenntnisgängen auf, die der Wissenschaftsbetrieb zuvor nicht oder nur in eingeschränkter Form thematisiert hat.

Die Aberkennungsverfahren der Doktortitel von u.a. Jorgo Chatzimarkakis, Karl-Theodor zu Guttenberg, Silvana Koch-Mehrin oder Margarita Mathiopoulos,[44] die mindestens indirekt von den Wiki-Plattformen ausgingen oder gestützt wurden und eine breite mediale Aufmerksamkeit erhalten haben, müssen hier nicht noch einmal nacherzählt werden. Es zeigt sich jedenfalls in diesen mittelbaren Effekten der Wiki-Plattformen eine Qualität der spezifischen Wissensproduktion durch Wikis und ihre Crowds: »Die Weisheit der vielen«, so der Medienphilosoph Stefan Münker, »triumphiert im Web 2.0 über das Wissen der Eliten.« Dieses kollaborative und teilweise auch anonyme Verfahren zur Wissensproduktion mache sichtbar, dass »unser[] expertenbasierte[r] Wissensbegriff« nur eine »Ideologie von Eliten« sei, die vor allem in den letzten 200 Jahren die Wissensproduktion mit einer individualisierten Autorfunktion verbunden hätten: »Wissen ist nämlich immer schon ein Resultat kollaborativer Prozesse der Informationssammlung und -verarbeitung – und war auch in der Zeit vor der digitalen Vernetzung keineswegs schlicht das Produkt der schärferen Erkenntnisfähigkeit einzelner.«[45]

Es ist erwartbar, dass sich prominente Vertreter der Wissenschaft gegen diese tendenzielle Aufhebung einer klaren Abgrenzbarkeit von wissenschaftlichem Spezialdiskurs und wissenschaftlicher Expertenschaft einerseits gegenüber nicht-akademischen Zusammenhängen andererseits wehren. Dies zeigt sich beispielsweise in den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz von 2013 zu einer Guten wissenschaftlichen Praxis an deutschen Hochschulen. Darin fordert die HRK – in einer klaren Abgrenzung vom Vorgehen der Wiki-›Schwarmintelligenz‹ –, dass im Falle eines Plagiatsverdachts »der Hinweisgeber (Whistle Blower) […] höchste[] Vertraulichkeit« bewahrt und sich folglich nicht »mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet«, was selbst ein Verstoß »gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis«[46] sei. Die Juristen Thomas Dreier und Ansgar Ohly konstatieren zwar, dass Plagiatsdokumentationsplattformen wie das GuttenPlag Wiki »zur Dokumentation von Plagiaten erheblich beigetragen« hätten, letztlich aber nicht als wertvolles Element der Wissenschaftskultur zu akzeptieren seien: »Selbst ernannte Plagiatsjäger sind keiner Instanz verantwortlich, regelmäßig nicht einmal namentlich bekannt. Ob jede als Plagiat gekennzeichnete Stelle wirklich ein solches ist, bleibt ungeprüft.« Außerdem könne »die medial wirksame Plagiatsjagd in eine Hetzjagd« umschlagen.[47]

Ganz im Gegensatz dazu sehen Bernhard Pörksen und Hanna Detel die große Leistung des GuttenPlag Wiki und seines »höchst effektive[n] Crowdsourcing« in seiner Präsentation von »Evidenzerfahrungen für das große Publikum«. Diese Plattform sei ein Paradebeispiel für eine veränderte mediale Öffentlichkeit durch digitale Medien, die nicht beim Journalismus endet, sondern auch die Wissenschaft affiziert: »Die einst klar getrennten Informations- und Wissenswelten zwischen Informant, Journalist und Gatekeeper beginnen zu changieren.«[48] Für eine solchermaßen veränderte digitale Öffentlichkeit haben PlagDoc und Martin Kotynek, die beiden Gründer des 2011 dann auch mit einem Grimme Online-Award nobilitierten GuttenPlag Wiki, im Anschluss an ihr Projekt Empfehlungen formuliert. Sie bezeichnen die Arbeit ihrer Community als »investigatives Crowdsourcing«,[49] das sie als ein geordnetes, methodisch begründetes und organisiertes wissenschaftliches Vorgehen darstellen. Entscheidend für den Erfolg sei erstens die technische Fundierung des Projekts gewesen (z.B. der Wechsel von GoogleDocs zu Wikia; besser sei es vielleicht, nicht-institutionell gebundene eigene Server zu nutzen) sowie zweitens eine gute und stringente Moderation der Gruppe nach klaren und transparenten Regeln. Schließlich verteidigen sie gerade die für das Wissenschaftssystem der Gutenberg-Galaxis irritierende Möglichkeit, anonym oder mit einem Pseudonym an der kollaborativen Arbeit zu partizipieren, denn »Anonymität ermöglicht eine Teilnahme ohne Hürden; Pseudonyme verbinden sich mit einer vorhandenen Identität im Internet, die anderen netzaffinen Menschen womöglich schon bekannt ist und rasch Vertrauen schafft.« Die Entscheidung von GuttenPlag, »keine Klarnamen zu verlangen, […] war […] im Nachhinein betrachtet essentiell«.[50] Außerdem gehe es darum, nachvollziehbar zu arbeiten und offen zu kommunizieren, weshalb alle Wiki-Seiten unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported (CC-BY-SA 3.0)-Lizenz frei verfügbar sind.

4.2. Digitale Wissenschaftskommunikation: Wissenschaftsblogs und Soziale Medien

Digitale Formate wie Weblogs und Soziale Medien wie Twitter und Facebook ermöglichen eine schnellere, interaktive, populäre und meinungsstarke Kommunikation in einer hohen Intensität und werden natürlich auch von Wissenschaftlern genutzt. Weblogs mit kurzen Postings und Tweets mit maximal 140 Zeichen sowie der meist vorhandenen Möglichkeit zur Kommentierung (unabhängig vom Bildungs- und Sozialstatus des Kommentierenden) stellen das Selbstverständnis der Wissenschaft – und anderer Schreibberufe wie z.B. des Journalismus – vor fundamentale Probleme. Kathrin Passig hat beispielsweise für den Journalismus eine Aufweichung der Grenzen zwischen Profis und Laien beschrieben, denn die Blogosphäre und die Sozialen Medien ersetzten »Durchsage« durch »Dialog«, weshalb die »Feedbackkanäle, die das Internet eröffnet, […] vielfach geradezu mit Stolz ignoriert«[51] würden.

Postings von Wissenschaftlern in Wissenschaftsblogs und in Sozialen Medien kann man im Regelfall nicht als wissenschaftliche Veröffentlichungen rubrizieren, es handelt sich eher um Kommunikation zwischen Wissenschaftlern oder aber um die popularisierte Bereitstellung wissenschaftlichen Wissens – auch für Zielgruppen jenseits der akademischen Institutionen. Dabei lässt sich allerdings die Modifikation von semi- oder populärwissenschaftlichen Textsorten, die schon in der Gutenberg-Galaxis präsent waren (wie Konferenzbericht, Essay oder Interview), beobachten, die jedoch durch die multimedialen Möglichkeiten und die viel größere Reichweite des Netzes eine wesentlich wichtigere Funktion in der Wissenschaftskommunikation erhalten.

Ein repräsentatives Beispiel für ein Portal verschiedener Wissenschaftsblogs ist de.hypotheses.org, dessen Redaktion

»aus der Gesamtheit der deutschsprachigen Blogs die besten Artikel für die Startseite des Portals aus[wählt]. Die Redaktion unterhält außerdem ein eigenes Blog, das Redaktionsblog, in dem sie Hinweise rund um das Bloggen gibt (z.B. Urheberrecht, Gestaltung eines Impressums etc.) sowie über Neues aus den jeweiligen Interessensbereichen der Redaktionsmitglieder berichtet«[52]

hypotheses.org hat u.a. französische, deutsche und spanische Sektionen, in denen Wissenschaftsblogs kostenlos geführt werden können. Die für die Blogosphäre zentrale persönliche Vernetzung realisiert sich somit auf verschiedenen Levels, indem einzelne Weblogs über das Portal gehostet sowie ausgewählte Postings auf dem Portal selbst abgebildet und diskutiert werden und natürlich auch frei einsehbar und im Regelfall kommentierbar sind, auch für Leser-Autoren jenseits der wissenschaftlichen Blogosphäre.

Eines der deutschen hypotheses-Blogs ist das Wissenschaftsblog Rezensieren – Kommentieren – Bloggen: Wie kommunizieren Geisteswissenschaftler in der digitalen Zukunft?, das zur gleichnamigen Konferenz eingerichtet wurde, die Ende Januar 2013 in München stattfand. Das Blog ermöglichte den Teilnehmern bereits vor der Konferenz eigene Positionierungen zum Thema vorzunehmen und zu diskutieren sowie nach der Konferenz die Diskussion fortzuführen und Hinweise auf Medien und Beiträge zur Konferenz verfügbar zu machen. Insgesamt finden sich hier 44 Postings, die zwischen Juli 2012 und Mai 2014 freigeschaltet wurden. Exemplarisch sei hier auf das Posting von Fabian Steiner und Max Trecker vom 17. Februar 2014 verwiesen, das sich als eine Zusammenfassung der nachfolgenden Podiumsdiskussion Nachwuchswissenschaftler, Verlage, Bibliotheken & Open Access. Zeitgemäßes Publizieren in den Geisteswissenschaften vom 11. Februar 2014 versteht, wobei hier weniger der Inhalt als vielmehr die mediale Form interessiert: Das Posting verweist in 24 Hyperlinks über sich hinaus auf andere Medien, Personen, Informationen; es integriert insgesamt zehn Tweets mit teilweise starken Meinungsäußerungen (und ruft dazu Autorennamen auf wie @hkohle, @mdemanto, @Erbloggtes, @naponaps, @swimttt, @SabineScherz); und es lässt schließlich sechs Kommentare zu, die teilweise ebenfalls auf ergänzenden Content verweisen (einen englischsprachigen Tagungsbericht, ein Vortragsvideo, ein Tweet-Protokoll bei Storify) und in einem Fall tatsächlich einen Leser-Autor-Kommentar zur Podiumsdiskussion abbilden (Abbildung 4).

Abb. 4 : Fabian Steiner / Max Trecker:
                                Zeitgemäß publizieren? Blogposting vom
                                17.2.2014 zur Konferenz Rezensieren - Kommentieren
                                    – Bloggen: Wie kommunizieren Geisteswissenschaftler in der
                                    digitalen Zukunft?
Abb. 4 : Fabian Steiner / Max Trecker: Zeitgemäß publizieren? Blogposting vom 17.2.2014 zur Konferenz Rezensieren - Kommentieren – Bloggen: Wie kommunizieren Geisteswissenschaftler in der digitalen Zukunft?

Die Texte stehen unter einer besonders offenen Creative Commons Lizenz: »All texts are published under a CC BY 3.0 license.«[53] Diese Lizenz stellt Textnutzern nur die Bedingung, den Namen des ursprünglichen Autors oder der Autorin zu nennen und keine neuen rechtlichen Klauseln an den Text zu binden, ansonsten darf der Nutzer bzw. die Nutzerin »das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten« sowie »das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.«[54] Die zentrale Leistung des Urheberrechtsschutzes, gerade die Einheit eines Werkes und seinem Autor bzw. seiner Autorin die alleinige Verfügung über die Verwertung zu garantieren, wird auf diese Weise aufgehoben. Dieses Vorgehen erlaubt zugleich erst jene kollaborativen und interaktiven Formen der digitalen Wissenschaftskommunikation, die die Potenziale des digitalen Publizierens produktiv machen.

Solche Formen einer kollaborativen und interaktiven Vernetzung in der digitalen Wissenschaftskommunikation intensivieren sich in Sozialen Medien wie Twitter oder Facebook. Auf dem Mikrobloggingdienst Twitter hat beispielsweise die Konferenz Digital Humanities – methodischer Brückenschlag oder ›feindliche Übernahme‹? Chancen und Risiken der Begegnung zwischen Geisteswissenschaften und Informatik (März 2014), von der auch dieser Beitrag ausgeht, zahlreiche Tweets verschiedener Teilnehmer angeregt. Unter dem Hashtag #DHd2014 lassen sich diese Tweets retrospektiv anordnen, wobei noch unklar ist, ob sich die unter einem solchen Hashtag versammelten Tweets als ein hybrider wissenschaftlicher Text mit dissoziierter Autorschaft beschreiben ließen.

Die Forscher setzen dabei ihre Postings und Tweets direkten Kommentaren oder verschiedenen Formen des sogenannten ›User Generated Content‹ aus, die nicht zwangsläufig aus der Wissenschaft kommen müssen – wobei dies in den oben genannten Beispielen noch immer der Regelfall ist. Weblogs und Postings von Wissenschaftlern in Sozialen Medien, die auch Reaktionen aus nicht-akademischen Kontexten erhalten, stecken jedoch in einem Dilemma: Je erfolgreicher sie sind, desto stärker verlieren sie ihre spezialdiskursive Eigenheit. Für Wissenschaftsblogger oder twitternde Kollegen lässt sich dieses Dilemma entweder auffangen, indem sie die populären Potenziale der digitalen Wissenschaftskommunikation nicht nutzen und weiterhin im fachspezifischen Duktus bleiben, oder indem sie die Sozialen Medien als Verweissystem auf die eigentlichen wissenschaftlichen Werke instrumentalisieren.

5. Vom Urheber zur Crowd, vom Werk zur Version, vom Schutz zur Öffnung? Probleme und Potenziale des digitalen Publizierens in der Wissenschaft

Die geisteswissenschaftliche Arbeit lässt sich als eine gemeinsame Arbeit an Texten und an der Verbesserung von Methoden und Erkenntnissen beschreiben, dieses Vorgehen wird in digitalen Publikationen noch stärker als in der Vergangenheit auch in einzelnen Textformaten, ihrer Produktion und ihrer Rezeption abgebildet. Die Beispiele, denen sich dieser Beitrag gewidmet hat, zeigen vor allem widersprüchliche Ergebnisse: Weblogs und Soziale Medien werden auch von Geisteswissenschaftlern zur Wissenschaftskommunikation genutzt, dabei greifen die Nutzer jedoch vor allem auf kommerzielle Anbieter wie Twitter und Wikia zurück. Die intermediale und vor allem interaktive Qualität dieser Medien befördert eine wissenschaftliche Debattenkultur, an der sich die Beteiligten teilweise mit Pseudonymen beteiligen. Open Review-Plattformen treten in unseren beiden Beispielen als eine Form des hybriden Publizierens auf, die – mal vor der Buchveröffentlichung, mal nach der Buchveröffentlichung – nutzbare Social Reading- und Kommentier-Version wird auch als urheberrechtlich geschütztes Buch veröffentlicht. Die weitreichendsten Neuerungen und Effekte haben bislang die Wikis, in diesem Fall die kollaborativen Plagiatsdokumentationsplattformen, erzielt, die allerdings von führenden Vertretern der Wissenschaftsorganisationen problematisiert werden.

Tatsächlich bringt die Transformationsphase des digitalen Wandels zahlreiche Probleme für die Veröffentlichungskultur in den Geisteswissenschaften mit sich, die noch ungeklärt sind, aber immer präziser beschrieben werden können. Dazu zählen die folgenden Punkte:

  • Das Problem der Wissenschaftlichkeit der neuen digitalen Textformate: Ab wann kann man einen digitalen Text wissenschaftlich nennen? Ab wann ist ein Blogposting oder eine Summe von Tweets zu einem bestimmten Hashtag ein wissenschaftlicher Text? Ist es eine Fehleinschätzung oder eine zutreffende Prognose, wenn Philippe Wampfler konstatiert: »Die Vorstellung, ein Blog oder ein Wiki könnten zur Verleihung eines Doktortitels oder der Vergabe einer venia legendi führen, mutet absurd an, obwohl solche digitalen Publikationen sämtlichen Anforderungen an eine Dissertation oder Habilitation genügen können.«[55] Dieser Beitrag stärkt eine Differenz zwischen wissenschaftlichen Wikis und Open Review-Projekten einerseits sowie eher nicht-wissenschaftlichen Weblogs und Sozialen Medien andererseits, wobei Letztere allerdings die Wissenschaftskommunikation nachhaltig verbessern.
  • Das Problem der wissenschaftlichen Autorschaft und ihrer Leistungsbewertung: Die geisteswissenschaftlichen Institutionen präferieren die eindeutige und im Regelfall singuläre Autorschaftszuschreibung zu einem klar abgrenzbaren Werk, die zugleich die Vergabe eines Impactfaktors an eine Veröffentlichung und somit an ihren Autor oder ihre Autorin ermöglicht. Diese Formen der Autorschaftszuschreibung und der Leistungsmessung erweisen sich in kollaborativen und versionierten Schreibprozessenjedoch als problematisch. Daher diskutiert beispielsweise momentan die AG Digitales Publizieren im Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum sowohl die Differenzierung und Konturierung verschiedener Rollen im wissenschaftlichen Schreibprozess (von Haupt-Autorin und abgestuften Ko-Autoren über Herausgeberin und Gestalter bis zu Rechercheur und Kommentatorin etc.) als auch die Differenzierung von qualitativen und quantitativen Bewertungselementen, die einer spezifischen Version einer Einzelveröffentlichung und ggf. auch nur einer Mitarbeiterrolle zugeschrieben werden können.
  • Die Problematisierung des wissenschaftlichen Subjekts durch Crowdsourcing und den Experten-Laien-Dialog: Beispiele wie das Open Review-Projekt Planned Obsolescence oder Hashtags zu Wissenschaftsthemen in Sozialen Medien wie Twitter legen offen, dass die klare Abgrenzung einer individuellen wissenschaftlichen Autorschaft in einem kollaborativ produzierten Text manchmal kaum noch zu bewerkstelligen oder sogar nicht mehr sinnvoll sein kann. Zugleich zeigt das GuttenPlag Wiki, dass die (vermutete) Teilnahme von Nicht-Akademikern an wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen produktiv sein kann, wenn sich diese an transparenten und kontrollierten Regeln und Verfahrensweisen orientieren.
  • Das Problem der Veröffentlichungsinfrastruktur: Twitter ist die kommerzielle Plattform eines börsennotierten Unternehmens, Wordpress und Wiki sind jeweils freie Software und die Bücher des Open Reviews sind zugleich gedruckt bei Verlagen erschienen, die immerhin einen kleinen Erlös dafür erhalten. Es fehlen noch immer Vereinbarungen einer guten wissenschaftlichen Praxis, in welchem Maße und für welche Zwecke wissenschaftliche Veröffentlichungsplattformen bei eigenen, staatlichen oder kommerziellen Anbieter genutzt werden sollten.
  • Das Problem des Immaterialgüterrechts: Die beschriebenen Beispiele haben allesamt – in unterschiedlicher Weise – den Schutz der jeweiligen Texte aufgehoben und lassen teilweise sogar die Bearbeitung und Neuveröffentlichung zu – auch innerhalb des bestehenden Urheberrechts können u.a. offene CC-Lizenzen vergeben werden. Sowohl in der Forschung als auch in der Lehre sorgen allerdings die Rechtsvorgaben des bestehenden Urheberrechts weiterhin für Probleme. Lawrence Lessig schreibt für diesen Punkt den Professoren eine eindeutige Verantwortung zu: »Die Kostspieligkeit, Unverständlichkeit und Willkür dieses Systems sprechen unserer Tradition Hohn. Juristen und Wissenschaftler sollten es als ihre Pflicht ansehen, die Art zu ändern, wie das Recht funktioniert, oder, besser noch, das Recht so zu ändern, dass es funktionieren kann.«[56]
  • Das Problem der Wissenschaftsschranke und der digitalen Ungleichheit: Da es momentan nicht nach einer umfassenden Änderung des Urheberrechts aussieht, arbeiten verschiedene Juristen, u.a. Katharina de la Durantaye, an der Frage, wie man für die Wissenschaft zusätzliche Sonderregelungen mit besonderen Zugriffsrechten auf Texte einführen könnte, die bereits unter dem Begriff der ›Wissenschaftsschranke‹ firmieren.[57] Zugleich würde sich durch weitere Sonderregelungen für die akademischen Institutionen jedoch auch die ›Digitale Ungleichheit‹, die eigentlich abgebaut werden sollte, verstärken.

Dank

Ich danke den Teilnehmern der DHd 2014-Konferenz Digital Humanities – methodischer Brückenschlag oder ›feindliche Übernahme‹? Chancen und Risiken der Begegnung zwischen Geisteswissenschaften und Informatik in Passau, die meinen Vortrag am 26. März 2014 kritisch diskutiert haben, den Mitgliedern der AG Digitales Publizieren im Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum für wichtige Anregungen sowie der Global Young Faculty III für ihre besondere Unterstützung. Zudem danke ich Dr. Constanze Baum und Dr. Thomas Stäcker für kritische Lektüren des Textes und hilfreiche Hinweise.

Dieser Text sollte nicht abgeschlossen bleiben. Kritische Anmerkungen oder Ergänzungen zum Text sind sehr willkommen, damit er ggf. zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet oder aktualisiert werden kann: thomas.ernst@uni-due.de. Der Text kann auf meinem Weblog kritisch kommentiert werden.


Fußnoten

  • [1]
    McLuhan 1953, S. 118.

  • [2]

  • [3]
    McLuhan 1953, S. 118.

  • [4]
    Flanders 2013, S. 213.

  • [5]
    Groebner 2014, passim.

  • [6]
    Julianne Nyhan und Oliver Duke-Williams haben in einer empirischen Analyse am Beispiel von drei Magazinen der Digital Humanities gezeigt, dass die vermutete Tendenz zur kollaborativen Autorschaft in Aufsätzen der Digital Humanities nur bedingt der Wahrheit entspricht, da tatsächlich die Einzelautorschaft dominiert, wobei allerdings die Zahl multipler Autorschaften zunimmt. Die Autoren zeigen die Notwendigkeit weiterer und differenzierter Untersuchungen auf, denn eine offizielle multiple Autorschaft eines Aufsatzes sage wenig über den kollaborativen Schreibprozess selbst aus, außerdem empfehlen sie: »other factors need to be considered in addition to publication patterns, for example, those named on the contributor pages of individual projects.« (Nyhan / Duke-Williams 2014, S. 13)

  • [7]
    Vgl. Link / Link-Heer 1990, S. 92.

  • [8]
    Dieser Beitrag basiert auf dem Vortrag Jenseits des wissenschaftlichen Werks und des geistigen Eigentums? Die digitale Verbreitung wissenschaftlichen Wissens, der am 26. März 2014 auf der Konferenz Digital Humanities – methodischer Brückenschlag oder ›feindliche Übernahme‹? Chancen und Risiken der Begegnung zwischen Geisteswissenschaften und Informatik gehalten wurde und als Audio-Podcast abrufbar ist.

  • [9]
    Vgl. Heinold 2001, S. 328–333.

  • [10]
    Vgl. zu diesem Begriff grundsätzlich Genette 2001.

  • [11]
    Thomé 2003, S. 832.

  • [12]
    Die Ausführungen zu Fichte decken sich mit Ernst 2012, S. 45f.

  • [13]
    Fichte 1964, S. 410.

  • [14]
    Fichte 1964, S. 411.

  • [15]
    Fichte 1964, S. 412.

  • [16]

  • [17]
    UrhG § 1, 7, 8 (1 & 2).

  • [18]
    Steiner 2009, S. 264.

  • [19]
    Steiner 2009, S. 264f.

  • [20]
    Steiner 2009, S. 265f.

  • [21]
    Foucault 1988, S. 22.

  • [22]
    Flusser 1999, S. 63

  • [23]

  • [24]
    Simanowski 2002, S. 46–53.

  • [25]
    Kuhlen 2004, S. 216.

  • [26]
    Heibach 2003, S. 273.

  • [27]
    Bucher 2004, S. 134.

  • [28]

  • [29]

  • [30]
    Vgl. Manovich 2005, passim.

  • [31]
    Vgl. Bunz 2012, S. 61, 114f., 125.

  • [32]
    Bunz 2012, S. 133.

  • [33]
    Fitzpatrick 2011, S. 66–88.

  • [34]
    Vgl. Fitzpatrick: Planned Obsolescence [online] sowie Fitzpatrick 2011, S. 188.

  • [35]

  • [36]
    Vgl. Fitzpatrick 2011, S. vii–viii.

  • [37]

  • [38]

  • [39]

  • [40]
    Vgl. Fitzpatrick: Planned Obsolescence [online].

  • [41]
    Vgl. Gold 2012.

  • [42]
    Vgl. Gold 2013 [online].

  • [43]
    Eine eingeschränkte Variante dieses Verfahrens mit einer klar zuordenbaren, allerdings eindeutig kollaborativen Autorschaft stellt das Buch 10 PRINT CHR$(205.5+RND(1)); : GOTO 10 dar: »Ten authors collaborated to write this book. Rather than produce a collection of ten separate articles, we chose a process of communal authorship. Most of the writing was done using a wiki, although this process differed significantly from the most famous wiki-based project, Wikipedia. Our book was not written in public and was not editable by the public. We benefited from comments by reviewers and from discussions with others at conferences and in other contexts; still, the text of the book was developed by the ten of us, working together as one, and we bear the responsibility for what this book expresses.« (Montfort et al. 2013, S. 7) Das Buch wurde von der MIT Press veröffentlicht und steht zugleich frei zum Download zur Verfügung.

  • [44]
    In dieser Reihung fehlt bewusst Annette Schavan: In ihrem Fall hatte eine knappe Mehrheit des VroniPlag-Schwarms entschieden, dass ihre Dissertation zwar Zitatfehler aufweise, diese jedoch nicht so gravierend seien, dass die Arbeit auch in ihrer Gesamtheit als Plagiat zu bewerten wäre. Im Gegensatz zu diesem Votum positionierte sich in einem Spiegel-Interview der Einzelbetreiber des Weblogs schavanplag, »eine Person, die sich in Faxen ›Robert Schmidt‹ nennt, aber anders heißt. Sie ist seit längerem Mitglied im Recherchenetzwerk VroniPlag, aber nicht einmal ihre VroniPlag-Mitstreiter kennen seinen oder ihren echten Namen.« (Titz 2012; Hervorh. beseitigt, T.E.) Mit ›Robert Schmidt‹ machte somit ein anonymer Einzelautor die Vorwürfe mit dem Ziel öffentlich, »dass Leute mit einem akademischen Betrug nach Möglichkeit nicht durchkommen sollten.« (Titz 2012) Während die kollaborative Arbeitsgruppe von VroniPlag also vorsichtige Schlüsse zog und sich öffentlich zurückhielt, löste der Einzelautor ›Schmidt‹ das – letztlich sogar erfolgreiche – Aberkennungsverfahren aus.

  • [45]
    Alle Zitate Münker 2009, S. 100.

  • [46]
    HRK 2013, S. 3 [online].

  • [47]
    Alle Zitate Dreier / Ohly 2013, S. 166.

  • [48]
    Alle Zitate Pörksen / Detel 2011, S. 61–63.

  • [49]

  • [50]

  • [51]
    Alle Zitate Passig 2013, S. 72.

  • [52]
    de.hypotheses.org. Wissenschaftliche Blogs: Redaktion [online].

  • [53]

  • [54]
    Creative Commons 2014 [online].

  • [55]
    Wampfler 2013, S. 92.

  • [56]
    Lessig 2006, S. 297.

  • [57]
    Vgl. de la Durantaye 2014, S. 191–264 [online].


Bibliographische Angaben

  • Hans-Jürgen Bucher: Online-Interaktivität – Ein hybrider Begriff für eine hybride Kommunikationsform. In: Interaktivität. Ein transdisziplinärer Schlüsselbegriff. Hg. von Christoph Bieber / Claus Leggewie. Frankfurt/Main, New York 2004, S. 132–167. [Nachweis im GVK]

  • Mercedes Bunz: Die stille Revolution. Wie Algorithmen Wissen, Arbeit, Öffentlichkeit und Politik verändern, ohne dabei viel Lärm zu machen. Berlin 2012. [Nachweis im GVK]

  • Debates in the Digital Humanities. Hg. von Matthew K. Gold. Minneapolis 2012. [Nachweis im OPAC]

  • Thomas Dreier / Ansgar Ohly: Lehren aus der Vergangenheit – Perspektiven für die Zukunft. In: Plagiate. Wissenschaftsethik und Recht. Hg. von Thomas Dreier / Ansgar Ohly. Tübingen 2013, S. 155–184. [Nachweis im GVK]

  • Thomas Ernst: E-Books, Netzliteratur und das Urheberrecht. In: SDV – Sprache und Datenverarbeitung. International Journal for Language Data Processing 36 (2012), H. 2, S. 43–52. [Nachweis im GVK]

  • Johann Gottlieb Fichte: Beweis der Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks. Ein Räsonnement und eine Parabel. In: Johann Gottlieb Fichte: Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Hg. von Reinhard Lauth / Hans Jacob. Band I.1.: Werke 1791–1794. Stuttgart 1964, S. 409–426. [Nachweis im OPAC]

  • Kathleen Fitzpatrick: Planned Obsolescence. Publishing, Technology, and the Future of the Academy. New York, London 2011. [Nachweis im OPAC]

  • Julia Flanders: The Productive Unease of 21st-century Digital Scholarship. In: Defining Digital Humanities. A Reader. Hg. von Melissa Terras / Julianne Nyhan / Edward Vanhoutte. Farnham 2013, S. 205–218. [Nachweis im OPAC]

  • Vilém Flusser: Medienkultur. Hg. von Stefan Bollmann. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1999. [Nachweis im OPAC]

  • Michel Foucault: Was ist ein Autor? In: Michel Foucault: Schriften zur Literatur. Aus dem Französischen von Karin von Hofer / Anneliese Botond. Frankfurt/Main 1988, S. 7–31. [Nachweis im OPAC]

  • Gérard Genette: Paratexte. Das Buch vom Beiwerk des Buches. Mit einem Vorwort von Harald Weinrich. Aus dem Französischen von Dieter Hornig. Frankfurt/Main 2001. [Nachweis im OPAC]

  • Jeff Gomez: Print is Dead. Books in Our Digital Age. New York 2008. [Nachweis im OPAC]

  • Valentin Groebner: Wissenschaftssprache digital. Die Zukunft von gestern. Konstanz 2014. [Nachweis im OPAC]

  • Wolfgang Ehrhardt Heinold: Bücher und Büchermacher. Verlage in der Informationsgesellschaft. 5. Auflage. Heidelberg 2001. [Nachweis im OPAC]

  • Christiane Heibach: Literatur im elektronischen Raum. Frankfurt/Main 2003. [Nachweis im GVK]

  • Rainer Kuhlen: Kollaboratives Schreiben. In: Interaktivität. Ein transdisziplinärer Schlüsselbegriff. Hg. von Christoph Bieber / Claus Leggewie. Frankfurt/Main, New York 2004, S. 216–239. [online]

  • Lawrence Lessig: Freie Kultur. Wesen und Zukunft der Kreativität. Aus dem Englischen von Annegret Claushues / Hartmut Pilch. München 2006. [Nachweis im OPAC]


  • Lev Manovich: Wer ist der Autor? Sampling/Remixen/Open Source. In: Lev Manovich: Black Box – White Cube. Aus dem Amerikanischen von Ronald Voullié. Berlin 2005, S. 7–28. [Nachweis im GVK]

  • Marshall McLuhan: Culture without Literacy. In: Explorations (1953), H. 1, S. 117–127. [Nachweis im GVK]

  • Stefan Münker: Emergenz digitaler Öffentlichkeiten. Die Sozialen Medien im Web 2.0. Frankfurt/Main 2009. [Nachweis im GVK]

  • Kathrin Passig: Standardsituationen der Technologiekritik. Berlin 2013. [Nachweis im GVK]

  • Bernhard Pörksen / Hanne Detel: Evidenzerfahrungen für alle. Das kontraproduktive Krisenmanagement des Verteidigungsministers und die Logik der Skandalisierung im digitalen Zeitalter. In: Inszenierung als Beruf. Der Fall Guttenberg. Hg. von Oliver Lepsius / Reinhart Meyer-Kalkus. Berlin 2011, S. 56–69. [Nachweis im OPAC]

  • Ursula Rautenberg: Die historisch-systematische Medienspezifik des Buches. In: Ursula Rautenberg / Dirk Wetzel: Buch. Tübingen 2001, S. 8–10. [Nachweis im OPAC]

  • Roberto Simanowski: Interfictions. Vom Schreiben im Netz. Frankfurt/Main 2002. [Nachweis im GVK]

  • Felix Steiner: Dargestellte Autorschaft. Autorkonzept und Autorsubjekt in wissenschaftlichen Texten. Tübingen 2009. [Nachweis im GVK]

  • Horst Thomé: Werk. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearbeitung des Reallexikons der deutschen Literaturgeschichte. Hg. von Jan-Dirk Müller, gemeinsam mit Georg Braungart et al. Band III: P-Z. Berlin, New York 2003, S. 832–834. [Nachweis im GVK]

  • Philippe Wampfler: ›online first‹. Geisteswissenschaften als Social Media. In: Zürcher Jahrbuch für Wissenschaftsgeschichte. Digital Humanities. H. 9 (2013), S. 79–102. [Nachweis im OPAC]

    Internetquellen

  • Lionel Bently / Laura Biron: Discontinuities between legal conceptions of authorship and social practices. What, if anything, is to be done? In: The Work of Authorship. Hg. von Mireille Van Eechoud. Amsterdam 2014, S. 237–276. [online]

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. §1: Allgemeines. [online]

  • Creative Commons: Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE). [online]

  • de.hypotheses.org. Wissenschaftliche Blogs: Redaktion. [online]

  • Diverse Autoren: GuttenPlag Wiki. [online]

  • Diverse Autoren: Twitter-Hashtag #dhd2014. [online]

  • Diverse Autoren: VroniPlag Wiki. [online]

  • Katharina de la Durantaye: Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Münster 2014. [online]

  • Thomas Ernst: Jenseits des wissenschaftlichen Werks und des geistigen Eigentums? Die digitale Verbreitung wissenschaftlichen Wissens. Audio-Podcast des Vortrags vom 26. März 2014 auf der Konferenz Digital Humanities – methodischer Brückenschlag oder ›feindliche Übernahme‹? Chancen und Risiken der Begegnung zwischen Geisteswissenschaften und Informatik. [online]

  • Kathleen Fitzpatrick: Planned Obsolescence. Publishing, Technology, and the Future of the Academy, auf der Plattform: Media-Commons Press. Open Scholarship in Open Formats. [online]

  • Matthew K. Gold: The Digital Humanities Moment. Die Expanded Open Access-Edition des Buches Debates in the Digital Humanities. [online]

  • HRK: Empfehlung der 14. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz am 14. Mai 2013 in Nürnberg. Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen. [online]

  • Nick Montfort / Patsy Baudoin / John Bell / Ian Bogost / Jeremy Douglass / Mark C. Marino / Michael Mateas / Casey Reas / Mark Sample / Noah Vawter: 10 PRINT CHR$(205.5+RND(1)); : GOTO 10. Cambridge MA., London 2013. [online]

  • Julianne Nyhan / Oliver Duke-Williams: Joint and multi-authored publication patterns in the Digital Humanities. In: Literary and Linguistic Computing 4 (2014), H. 29, S. 1–13. [online]

  • PlagDoc / Martin Kotynek: Schwarmgedanken. Ein Versuch, Lehren aus ›GuttenPlag‹ zu ziehen. Ein Denkanstoß für künftige Recherche-Plattformen im Netz. Ein Diskussionsbeitrag zu ›investigativem Crowdsourcing‹, In: GuttenPlag Wiki, 8.6.2012. [online]

  • Fabian Steiner / Max Trecker: Zeitgemäß publizieren? Veröffentlicht von Lilian Landes am 17. Februar 2014, auf dem Weblog: Rezensieren – Kommentieren – Bloggen: Wie kommunizieren Geisteswissenschaftler in der digitalen Zukunft? [online]

  • Christoph Titz: Anonymer Schavan-Ankläger: »Ich wollte das nicht unter den Tisch fallen lassen«. In: Spiegel Online, 5. Mai 2012. [online]

Abbildungslegenden und -nachweise

  • Abb. 2: »6 Comments on Paragraph 3«. Auszug aus der Online-Version von: Kathleen Fitzpatrick: Planned Obsolence. Publishing, Technology, and the Future of the Academy.
  • Abb. 3: GuttenPlag Wiki: Ergebnisse der Crowd-Arbeit [online].
  • Abb. 4: Fabian Steiner / Max Trecker: Zeitgemäß publizieren? Blogposting vom 17.2.2014 zur Konferenz Rezensieren - Kommentieren – Bloggen: Wie kommunizieren Geisteswissenschaftler in der digitalen Zukunft?