Die Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften (ZfdG) ist ein geisteswissenschaftliches E-Journal für Themen und Diskussionen aus dem Bereich der Digital Humanities und nimmt laufend Vorschläge für Artikel entgegen. Veröffentlicht werden Fachartikel, Projektvorstellungen, Working Paper und Data Paper sowie Sonderbände.
Die ZfdG ist als vollwertiges Open Access-Journal konzipiert: Qualifizierte Beiträge können entgeltfrei eingereicht, gelesen und nachgenutzt werden. Alle Artikel werden unter der Lizenz CC-BY-SA 4.0 veröffentlicht.
Die ZfdG fördert die zügige Publikation von Beiträgen und garantiert deren Langzeitarchivierung. Sie bietet ein mehrstufiges, moderiertes Gutachterverfahren. Die wissenschaftliche Qualität der Beiträge wird durch diese Begutachtung gewährleistet. Es besteht die Möglichkeit zur Versionierung.
Die ZfdG publiziert ausschließlich Originalbeiträge – vornehmlich in deutscher, aber auch in englischer Sprache.
Schritte zur Publikation
Schritt 1
Entscheidung der Fachredaktion
Nach Einreichung des Exposés entscheidet die Fachredaktion der ZfdG in einem 14-tägigen, online geführten Diskussionsprozess über die Annahme des Artikels. Die Fachredaktion gibt abschließend ein Feedback der Diskussion an die Autor*innen.
Schritt 2
Beitrag schreiben und einreichen
Wird der Vorschlag angenommen, erhalten künftige Autor*innen alle weiteren Informationen zur Anlage des Artikels (Styleguide) und zu den Richtlinien der ZfdG (z. B. Hinweise zu Rechteeinholungen für Medienmaterial). Ein Termin für die Fertigstellung des Beitrags wird festgesetzt.
Schritt 3
Entscheidung für ein Review-Verfahren
Bei Einreichung eines Fachartikels, einer Projektvorstellung oder Sonderbandes entscheiden sich die Autor*innen für eins von drei Reviewverfahren. Data Paper werden jedoch grundsätzlich im Open-Peer-Review-Verfahren durch die Fachcommunity begutachtet; Working Papers im Open-Public-Peer-Review-Verfahren.
Die Qualitätskontrolle kann zu folgenden Zeitpunkten stattfinden:
Vor der Veröffentlichung (Closed Peer Review)
Bis zu drei Gutachter*innen, die den Autor*innen nicht bekannt sind (Single-Blind Review), werden von der Redaktion benannt. Es muss eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur Veröffentlichung in Kauf genommen werden, bis die Gutachten vorliegen. Wird der Artikel in der Gesamtwertung zweifach positiv evaluiert, wird er publiziert. Verbesserungsbedürftige Beiträge können von den Autor*innen überarbeitet und erneut eingereicht werden. Bei ablehnenden Gutachten wird der Artikel zurückgewiesen. Im Closed-Peer-Review-Verfahren werden weder der Inhalt der Gutachten noch der Name der Gutachter*innen veröffentlicht.
Vorteile: Bekanntes und etabliertes Verfahren im Journal-Bereich, Qualitätssicherung vor Veröffentlichung abgeschlossen.
Nach der Veröffentlichung (Open Peer Review / Open Public Peer Review)
Der Artikel wird nach Abschluss der Schritte 1–4 sofort veröffentlicht, es entstehen keine weiteren Wartezeiten. Der Artikel erscheint unter ›Alle Artikel‹ und wird mit einem Ampelsystem versehen, das eingehende Gutachten abbildet. Autor*innen haben ein Vorschlagsrecht für Gutachter*innen, die Redaktion behält sich vor, die Gutachter*innenvorschläge zu prüfen und gegebenenfalls andere Gutachter*innen zu akquirieren. Die Gutachten werden im Regelfall anonymisiert an die Autor*innen weitergegeben. Ab Juni 2025 können auf Wunsch der Gutachter*innen Gutachteninhalt und / oder Gutachter*innenname veröffentlicht werden. Beiträge in Sonderbänden können zudem auf Wunsch der Herausgeber*innen öffentlich im Open Public Peer Review begutachtet werden oder, im Falle von Konferenzbänden, als bereits im Editorial Pre-Review begutachtet gelten; Working Papers werden wiederum ausschließlich öffentlich im Open Public Peer Review begutachtet.
Vorteile: Qualitätssicherung und Überarbeitungsstände werden für Leser*innen nachvollziehbar, der Publikationsprozess wird beschleunigt. Veröffentlichte Artikel bleiben unabhängig von der Begutachtung online, sie können überarbeitet und versioniert werden.
Schritt 4
Redaktionelle Prüfung und Veröffentlichung
Liegt der Artikel vor, wird er formal und inhaltlich von der Redaktion geprüft. Ist eine finale Fassung in Zusammenarbeit mit den Autor*innen konsolidiert, erfolgt die Umwandlung in das Format XML (TEI - siehe auch ODD und RNG) sowie eine abschließende Prüfung durch Redaktion und Autor*innen und die Veröffentlichung.
Reichen Sie jetzt Ihren Vorschlag ein
Bitte schicken Sie uns zunächst ein Exposé Ihrer geplanten Einreichung zu. Exposés können in deutscher oder englischer Sprache mit einem Umfang von max. 1.000 Wörter (ca. 2 Seiten Text) eingereicht werden. Der Text des Exposés sollte die folgenden Leitfragen beantworten:
- Was ist die Fragestellung des Beitrags?
- Welche Antworten auf diese werden im Beitrag gefunden?
- Wie gelangt der Beitrag zu diesen Antworten?
- Wer profitiert von diesem Beitrag?
Zusätzlich sollte Ihr Exposé eine Liste einschlägiger verwendeter Forschungsliteratur zum Thema sowie – sofern vorhanden – ein (vorläufiges) Inhaltsverzeichnis des Beitrags enthalten.
Data Paper folgen einem festen Aufbau; hier ist also kein Inhaltsverzeichnis nötig:
- Zielstellung / Kontext / Datenquellen
- Beschreibung der Datenerhebung / Methoden zur Erhebung, Bereinigung und Aufbereitung
- Strukturelle Beschreibung der Datenpublikation / technische Spezifikationen
- Interpretationsansätze / Nutzungshorizonte / Limitationen / Related Works
Individuelle Schwerpunkte können innerhalb dieser Struktur gesetzt werden. Zusätzlich sollte das Exposé die Metadaten der vorgestellten Datenpublikation enthalten (Autor*innen, Titel, ggf. Veröffentlichungsdatum und aktuelle Version, Publikationsumgebung / Repositorium, PID)
Über eine Eignung entscheidet die Fachredaktion zeitnah.