R wie Review-Verfahren

Hinweise zu den Review-Verfahren der Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften

(Stand: August 2024)


  • Allgemeines
  • Die Review-Verfahren
  • 1) Closed Peer Review (pre-publication)
  • 2) Open Peer Review (post-publication)
  • 3) Open Public Peer Review
  • Hinweise zur Gutachter*innenfindung
  • Allgemeines

    Im Folgenden werden die Review-Verfahren (Begutachtungsverfahren) der Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften (ZfdG) erläutert. Die ZfdG bietet drei unterschiedliche Verfahren zur Begutachtung an, um einerseits Autor*innen das Recht einzuräumen, einen für sie jeweils geeigneten Weg der qualitätsgesicherten Veröffentlichung einzuschlagen (›author’s choice‹) und andererseits neue, transparente Formen des Peer-Reviews im Sinne des Open-Science-Konzepts umzusetzen. Alle Review-Verfahren bergen Vor- und Nachteile, die von den Autor*innen vor der Entscheidung abgewogen werden sollten.

    Für die einzelnen Publikationsformate sind folgende Review-Verfahren (siehe unten) möglich:

    Der Veröffentlichung geht das eingehende Lektorat / Redigat durch die Redaktion (bei Sonderbänden: durch die Herausgeber*innen) voraus. Texte, die vor Begutachtung veröffentlicht werden, sind demzufolge durch die Redaktion auf sprachliche, stilistische und formale Richtigkeit geprüft.

    Die Ergebnisse der Gutachten werden bei allen veröffentlichten Publikationen durch ein Ampelsystem angegeben:

    • Grün: durchweg positiv
    • Gelb: positiv mit Einschränkungen, Überarbeitung angeraten
    • Grau: unbedeutende Arbeit, ohne Verdienst, ablehnen
    • Weiß: Gutachten noch nicht eingetroffen

    Die Review-Verfahren

    1) Closed Peer Review (pre-publication)

    Hierbei handelt es sich um ein geschlossenes Begutachtungsverfahren im Single-Blind-Modus (der*die Autor*in ist den Gutachter*innen bekannt, die Gutachter*innen bleiben gegenüber den Autor*innen aber anonym). Der eingereichte Beitrag wird nach Abschluss einer redaktionellen formalen Prüfung an die Gutachtenden weitergegeben. Diese werden von der Redaktion ausgewählt und sind den Autor*innen nicht bekannt. Die Inhalte der Gutachten werden den Autor*innen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Begutachtungsphase dauert etwa 6 Monate. Erst danach wird über die Veröffentlichung entschieden:

    • Wird der Beitrag von beiden Gutachtenden ohne Einschränkungen positiv bewertet (grün), können die Autor*innen Anmerkungen der Gutachten einarbeiten. Der Beitrag wird nach Abschluss der Begutachtungsphase und der redaktionellen Bearbeitung veröffentlicht.
    • Bei Gutachten mit (kleineren oder umfangreicheren) Überarbeitungsempfehlungen (gelb), die eine Überarbeitung erforderlich machen, werden die Autor*innen angehalten, Änderungen auszuführen und zu dokumentieren, damit diese schnell und einfach ersichtlich sind. Je nach Absprache erfolgt eine erneute Begutachtung der bearbeiteten Texte, oder die Redaktion der ZfdG übernimmt den Abgleich von Gutachten und Korrektur und die abschließende Einschätzung.
    • Wird der Beitrag von beiden Gutachtenden abgelehnt oder für nicht ausreichend befunden (grau), wird er von der Redaktion der ZfdG zurückgewiesen und nicht veröffentlicht. Der Beitrag kann bei Ablehnung an anderer Stelle eingereicht werden.
    • Sollten ein positives und ein negatives Gutachten vorliegen (grün-grau), holt die Redaktion ein drittes Gutachten ein und agiert dann entsprechend der oben genannten Fälle.

    2) Open Peer Review (post-publication)

    Der eingereichte Beitrag wird nach redaktioneller Bearbeitung veröffentlicht und das Begutachtungsverfahren im Anschluss initiiert. Die Autor*innen können Gutachtende vorschlagen, die Redaktion behält sich aber das Recht vor, weitere Gutachtende zu benennen oder die benannten Gutachtenden begründet (etwa wegen Befangenheit oder fehlender fachlicher Eignung) abzulehnen. Die ausgewählten Gutachtenden sind den Autor*innen nicht bekannt, die Gutachten werden durch die Redaktion in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dementsprechend um ein Single-Blind-Verfahren. Die Begutachtungsphase dauert in der Regel 6 Monate. Alle Beiträge bleiben – unabhängig von dem Ergebnis der Begutachtung – veröffentlicht, das Gesamtergebnis der Begutachtung wird am Beitrag über das Ampelsystem kenntlich gemacht (siehe oben).

    Beim Open Peer Review handelt es sich um ein Begutachtungsverfahren, das gegenüber dem Closed Peer Review als transparenter zu bewerten ist.

    Die Ergebnisse der Gutachten führen zu unterschiedlichem weiteren Vorgehen:

    • Wird der Beitrag von beiden Gutachter*innen uneingeschränkt positiv bewertet (grün), bekommen die Autor*innen die Möglichkeit, Anregungen der Gutachten im Rahmen einer Subversion (1.1) unter gleichem DOI einzuarbeiten.
    • Erhält der Beitrag nur ein positives Gutachten (grün-gelb) oder empfehlen beide Gutachter*innen umfangreiche Überarbeitungen (gelb-gelb), bekommen die Autor*innen Gelegenheit, den Beitrag anhand der Gutachten zu überarbeiten und dann in einer neuen Version (2.0) zu veröffentlichen. Nach Überarbeitung des Beitrags durch die Autor*innen beurteilen die Gutachter*innen entlang der Überarbeitungsvorschläge erneut, woraus sich die Bewertungen der neuen Version ergeben. Die beiden Versionen erhalten jeweils einen eigenen DOI, sodass sie getrennt referenzierbar sind und bleiben. Auf der Webseite werden die Versionen miteinander verknüpft, sodass die Leser*innen nachvollziehen können, was geändert wurde.
    • Wird der Beitrag von beiden Gutachten negativ bewertet, kann er nicht zur Überarbeitung vorgesehen werden, da laut Gutachten die zugrundeliegende Arbeit, These und / oder Methode ungenügend ist. Er bleibt aber aus Transparenzgründen veröffentlicht und auf der ZfdG-Seite im Bereich ›Alle Artikel‹ recherchierbar.
    • Sollten ein positives und ein negatives Gutachten (grün-grau) vorliegen, holt die Redaktion ein drittes Gutachten ein und agiert dann entsprechend den oben genannten Kriterien.

    3) Open Public Peer Review

    Mit diesem Verfahren möchte die ZfdG das Konzept der Open Science befördern. Das Open Public Peer Review kann je nach Publikation etwas variieren, insbesondere, was die Namensnennung der Gutachtenden betrifft.

    Wie beim Open Peer Review wird der eingereichte Beitrag nach redaktioneller Bearbeitung veröffentlicht und das Begutachtungsverfahren im Anschluss initiiert. Dabei können die Texte öffentlich von allen über das Online-Annotations-Tool Hypothesis kommentiert werden. Mindestens zwei Gutachter*innen werden von der Redaktion oder den Herausgeber*innen mit einem umfassenden Review beauftragt, um unabhängig von der Aktivität der Community eine ordnungsgemäße Begutachtung sicherzustellen.

    Die Autor*innen können Gutachtende vorschlagen, die Redaktion behält sich aber das Recht vor, weitere Gutachtende zu benennen oder die benannten begründet abzulehnen (siehe Hinweise zur Gutachterfindung). Ob die Gutachtenden namentlich genannt werden, entscheiden die Kommentierenden selbst über die Wahl ihres Profilnamens im Annotationstool. In jedem Fall werden die Gutachten inhaltlich öffentlich gemacht. Die Vorgehensweise für Überarbeitung und Versionierungen entspricht der des Open Peer Reviews, siehe oben. Auf Kenntlichmachung der abschließenden Bewertung im Ampelsystem kann zugunsten der dauerhaften Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Kommentare und entsprechenden Überarbeitung verzichtet werden.

    Hinweise zur Gutachter*innenfindung

    Für die Benennung von Gutachtenden gelten für alle Verfahren folgende Richtlinien:

    • Die Person darf nicht in einem dienstrechtlichen Verhältnis zu den Autor*innen stehen oder Angehörige*r der gleichen Forschungsgruppe oder Institution sein.
    • Die Person soll eine Expertise für das ausgewählte Thema und Fachgebiet haben.
    • In den offenen Review-Verfahren (Open Peer Review und Open Public Peer Review) haben die Autor*innen ein Vorschlagsrecht für die Gutachtenden bzw. können aktiv Kommentierende für ihre Beiträge vorschlagen und ansprechen. Die Redaktion behält sich eine Rückweisung von Vorschlägen oder unsachlichen Kommentaren vor.
    • Wünschenswert ist es, bei der Anzahl der Gutachtenden auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fachgebietsexpertise und DH-Expertise zu achten. In den beiden offenen Review-Verfahren ergänzt die Redaktion die Vorschläge der Autor*innen ggf. entsprechend.

    Bei Fragen zu den Review-Verfahren schreiben Sie uns eine E-Mail: zfdg@mww-forschung.de