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Jan Horstmann Autor*inneninformationen
Melanie E.-H. Seltmann Autor*inneninformationen

DOI: 10.17175/wp_2023_002

Nachweis im OPAC der Herzog August Bibliothek: 183976709X

Erstveröffentlichung: 25.05.2023

Lizenz: Sofern nicht anders angegeben Creative Commons Lizenzvertrag

Medienlizenzen: Medienrechte liegen bei den Autor*innen

Letzte Überprüfung aller Verweise: 11.05.2023

GND-Verschlagwortung: Annotation | Auszeichnungssprache | Datenmodellierung | Terminologie | 

Empfohlene Zitierweise: Jan Horstmann / Melanie E.-H. Seltmann: Annotation. In: AG Digital Humanities Theorie des Verbandes Digital Humanities im deutschsprachigen Raum e. V. (Hg.): Begriffe der Digital Humanities. Ein diskursives Glossar (= Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften / Working Papers, 2). Wolfenbüttel 2023. 25.05.2023. HTML / XML / PDF. DOI: 10.17175/wp_2023_002


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[1]Synonyme und ähnliche Begriffe: Anmerkung | Anreicherung | Markup | Kommentar | Kategorisierung | Kodierung | Metadaten | Tagging
Pendants in kontrollierten Vokabularen: Wikidata: Q857525 | TaDiRAH: annotating

1. Begriffsdefinition

[2]Annotation ist ein Verfahren der (semantischen) Anreicherung von Untersuchungsgegenständen, das manuell oder automatisiert stattfinden kann. Manuelle und automatisierte Annotation können mit variierenden Anteilen kombiniert werden (semi-automatische Annotation). Unterschieden werden können ein engster, engerer, weiterer und weitester Annotationsbegriff. Im engsten Sinne explizieren Annotationen einzelne Aspekte innerhalb von Entitäten durch zeichenhafte Kodierung. Im engeren Sinne beziehen sich Annotationen auf einen Untersuchungsgegenstand als Ganzen, sind aber direkt mit ihm verknüpft. Im weiteren Sinne sind Annotationen alle Formen von zeichenhaften Analysen, die als eigenständige Werke veröffentlicht und rezipiert werden können. Im weitesten Sinne können alle Formen von direkten oder indirekten Bezugnahmen als Annotationen aufgefasst werden.

2. Begriffs- / Ideengeschichte

[3]›Annotation‹ bezeichnet in unterschiedlichen Kontexten sowohl die Tätigkeit des Annotierens als (wissenschaftliche) → Methode als auch den Gegenstand als Resultat dieser Tätigkeit.[1] Seine Wortherkunft leitet sich vom lateinischen ›annotatio‹ ab, welches sich wiederum vom Verb ›annotare‹ (›anmerken‹) – aus ›ad-‹ (›zu‹) und ›nota‹ (›Markierung‹) – ableitet. Die Herkunft von ›nota‹ ist unklar.[2] Im Englischen kommt der Begriff ›annotation‹ in der Mitte des 15. Jahrhunderts erstmals in der Bedeutung eines geschriebenen Kommentars vor.[3] Im Französischen findet sich der Begriff Ende des 14. Jahrhunderts im Sinne einer Bemerkung zu einem Buch.[4] Ein erster Nachweis im Deutschen findet sich 1650.[5]

[4]Zeugnisse des Annotierens als kulturelle Praxis finden sich bereits in früheren Jahrhunderten. Der skizzierte weiteste Annotationsbegriff wird im Folgenden ausgeklammert, da nichts von Menschen Gemachtes existiert, das nicht auf andere Entitäten verweist, und der Begriff somit kein Differenzkriterium mehr darstellt.[6]

[5]Die Konzentration liegt auf der schriftlichen Arbeit mit Untersuchungsgegenständen, die auf weit zurückreichende Traditionslinien schaut.[7] Das referenzierte Werk von Johann Rudolf Glauber (1650) ist gleichzeitig ein frühes Beispiel für eine Annotation im weiteren Sinne, da es ein alleinstehendes Werk ist, das als Sekundärtext zum ›Appendicem‹ seiner eigenen philosophischen Schrift verfasst wurde.[8] Weitere ausgewählte historische Beispiele für Vorkommnisse von Annotationen im weiteren Begriffsverständnis sind der Talmud oder Auslegungen zu Gesetzestexten.[9]

[6]Auch Annotationen im engeren Begriffsgebrauch haben eine sehr lange Tradition, können hierunter doch alle Formen der zeichenhaften Klassifikation von Untersuchungsgegenständen fallen. Einen → Text als argumentierend, deskriptiv, narrativ etc. zu klassifizieren oder auch Texte, Musikstücke, Kunstobjekte etc. als einem bestimmten Genre oder einer Gattung zugehörig auszuzeichnen, lässt sich als Annotation in diesem engeren Sinne begreifen. Eine solche Art der Annotation knüpft an präschriftliche menschliche Grundbestrebungen des Klassifizierens und Ordnens an.[10] Die Entwicklung von Schrift- und Zahlensystemen seit dem vierten Jahrtausend vor Christus in Mesopotamien ermöglichte die schriftliche Klassifizierung von Entitäten und damit die zeichenbasierte Ordnung von Wissen.[11] Die Wichtigkeit von Annotationen im engeren Sinne für die systematisierte Ordnung und Vermittlung von Wissen erfuhr jeweils enormen Aufschwung mit (a) der Institutionalisierung der Wissenschaften in der Islamischen Welt des 9. Jahrhunderts, (b) dem Entstehen von Universitäten ab dem 12. Jahrhundert in Europa, (c) der Erfindung des Buchdrucks Mitte des 15. Jahrhunderts, sowie (d) der gesteigerten Ausdifferenzierung akademischer Disziplinen seit dem 19. Jahrhundert. Damit einher ging eine Schwerpunktverlagerung hin zur aktiven Produktion von Wissen durch Forschung an Universitäten, die bis dahin vor allem Wissen bewahrt und vermittelt hatten.[12]

[7]Historische Beispiele für Annotationen im engsten Sinne lassen sich bereits im 5. Jahrhundert vor Christus in Form von Glossen in Homer-Texten nachweisen, d. h. interlinearen Anmerkungen in Form von Worterklärungen oder -übersetzungen oberhalb des Textes. Bis zum Mittelalter finden Glossen ebenso in biblischen und juristischen Codices Anwendung.[13] Die Glossierung fand dabei zumeist in älteren Werken durch andere Hände als diejenigen des*der Autor*in statt.[14] Dass Glossen gegenwärtig als journalistische Kurztexte in alleinstehenden Zeitungen unabhängig vom primären Untersuchungsgegenstand veröffentlicht werden – und damit heute nur noch im weiteren Sinne Annotationen sind –, verdeutlicht die historische Dynamik der einzelnen Ebenen des Annotationsbegriffs. Fußnoten sind eine weitere Form der Annotation, die (auf der Seite des referenzierten Textabschnittes selbst oder als Endnoten am Ende eines Textes) konkrete Textpassagen ergänzen. Frühe Formen dieser Art von Annotationen finden sich in Europa im späten 16. und 17. Jahrhundert.[15] Sie erfüllen eine ähnliche Funktion wie die bereits früher nachweisbaren Marginalien und können als ihre Weiterentwicklung betrachtet werden.[16] Digitale Publikationsformen bilden häufig keine klassische Seitenstruktur ab, sodass Fußnoten in einigen Publikationsorganen heute wieder als Marginalien realisiert werden.[17] Schließlich kamen mit Erfindung des Buchdrucks auch die sogenannten Korrekturzeichen auf, die seitdem in diversen Kontexten normiert wurden und als typografisches Auszeichnen ebenfalls als Annotationen im engsten Sinne aufgefasst werden können.[18]

3. Erläuterung

3.1 Mehrdeutigkeiten

[8]Annotationen ergänzen vorhandene Entitäten durch zusätzliche – erläuternde oder erklärende – Inhalte.[19] Dies kann auf den genannten vier Ebenen geschehen (vgl. Abbildung 1).

Abb. 1: Vier Ebenen der Annotation. [Horstmann / Seltmann
                        2023]
Abb. 1: Vier Ebenen der Annotation. [Horstmann / Seltmann 2023]

3.1.1 Annotation im engsten Sinne: Ergänzung einzelner Aspekte der Entität

[9]Bei der Annotation im engsten Sinne handelt es sich um eine direkte semantische Anreicherung einzelner Aspekte des Untersuchungsgegenstandes. Dabei repräsentiert sie eine spezifische Perspektive auf ihn.[20] Zweck dieser Form von Annotation ist die Hervorhebung, die Kommentierung oder die »Abstrahierung von Einzelvorkommen und deren Ordnung und Zusammenfassung in übergreifende Klassen«.[21] Durch eine Kategorisierung wird es erst möglich, geisteswissenschaftliche Fragestellungen mit digitalen Methoden zu beantworten.[22] Die Annotation wird durch Tags[23], die einzelnen Teilen innerhalb der Entität zugeordnet werden, vorgenommen. Die Modellierung des Tagsets[24] erfolgt in einem iterativen Verfahren auf Basis theoretischer Konzepte aus der entsprechenden (Geistes-)Wissenschaft.[25]

[10]Auch strukturelle Metadaten sind Annotationen im engsten Sinne. Sie geben Informationen darüber, wie Objekte organisiert sind (z. B. Kapitel oder Seiten eines Buches).[26]

3.1.2 Annotation im engeren Sinne: Metainformationen zur Entität

[11]Andere Arten von Metadaten bilden Annotationen im engeren Sinne. Hier dient die Annotation der Anreicherung des gesamten Untersuchungsgegenstands. Es entsteht jedoch kein eigenes Werk.[27] Jeffrey Pomerantz (2015) definiert Metadaten als eine Aussage über ein potenziell informatives Objekt,[28] wobei er Metadaten als eine Art Karte[29] bezeichnet, da sie die Komplexität eines Objekts vereinfachen.[30] Konkret können Metadaten viele verschiedene Dinge beschreiben und für verschiedene Zwecke erstellt und gespeichert werden. Wenn sie den Zweck der Beschreibung von Objekten verfolgen, so handelt es sich um deskriptive Metadaten. Administrative Metadaten beschreiben die Herkunft und geben Informationen zur Qualitätskontrolle des beschriebenen Objektes. Manchmal werden Herkunftsmetadaten auch als eigene Kategorie gesehen. Erhaltungsmetadaten beinhalten Anleitungen zur Erhaltung eines Objekts, etwa wenn ein Programm emuliert werden muss, um mit einer digitalen Datei zu arbeiten. Nutzungsmetadaten schließlich enthalten Informationen, wie ein Objekt verwendet wurde, etwa wenn Downloadzahlen eines Objekts gespeichert werden.[31] Damit gehören auch die im Zuge der Inhalts- und Formalerschließung[32] entstehenden Metadaten in diese Kategorie.

3.1.3 Annotation im weiteren Sinne: Analyse der Entität

[12]Annotationen im weiteren Sinne sind ein alleinstehendes Werk.[33] So können beispielsweise Exzerpte oder Forschungsbeiträge als Annotationen im weiteren Sinne gesehen werden. Sie setzen sich mit einem Forschungsgegenstand, einer Quelle bzw. einem Objekt auseinander, beschreiben und analysieren es, d. h. sie nehmen auf eine Entität Bezug. Sie werden in der Regel jedoch unabhängig vom primären Untersuchungsgegenstand veröffentlicht. Auch außerhalb wissenschaftlicher Werke finden sich Annotationen im weiteren Sinne, etwa in Feuilletons von Zeitungen, die Kommentare und Reflexionen zu kulturellen Ereignissen und Werken enthalten. Eine Literaturkritik beispielsweise beschäftigt sich mit einem literarischen Werk und annotiert es dadurch im weiteren Sinne. Sie referenziert den Inhalt der Entität, setzt ihn in Beziehung zu anderen Objekten und ist selbst wiederum ein alleinstehendes Werk. Dabei muss die Kommentierung eines Untersuchungsobjekts selbst nicht zwangsläufig in schriftlicher Form erfolgen. Auch ein Kommentar in Videoform, als Karikatur oder als Meme kann als Annotation im weiteren Sinne verstanden werden. Bei all diesen Formen handelt es sich um alleinstehende Werke, die ein anderes Objekt → interpretieren, kommentieren, spezifizieren etc. und es damit semantisch anreichern.[34]

3.1.4 Annotation im weitesten Sinne: Bezugnahme auf Entität

[13]Annotationen im weitesten Sinne sind Bezugnahmen auf eine Entität innerhalb eines anderen Werkes, das sich jedoch nicht gänzlich dieser Entität widmet. Darunter fallen zum Beispiel Adaptionen von Werken in der gleichen oder einer anderen Medienform. Insbesondere poststrukturalistische Konzeptionen eines sehr weit gefassten Textbegriffs als »Mosaik von Zitaten«[35] illustrieren beispielhaft die Möglichkeit einer generellen Bezogenheit kultureller Objekte.

3.2 Differenzen der Begriffsverwendung

[14]Viele Disziplinen verwenden den Begriff Annotation und meinen damit meistens Annotation im engsten oder engeren Sinne. Tagging wird häufig synonym verwendet.[36] In den letzten Jahren lässt sich jedoch eine stärkere Fokussierung auf den Begriff Annotation beobachten.[37]

[15]Annotation im engeren Sinne bildete sich in der Vergangenheit in mehreren Disziplinen, insbesondere den Medien- und Sozialwissenschaften, als (Social) Tagging (d. h. kollaborative Verschlagwortung) aus.[38] Der Begriff wird weitgehend synonym zum dort selten genutzten Annotationsbegriff und in unserem engsten und engeren Sinne verwendet.[39] Während das Annotieren sowohl taxonomiebasierte wie unsystematische Vorgänge bezeichnet, bezieht sich das Social Tagging auf nicht-taxonomiebasierte, oft kollaborativ organisierte Vorgänge der semantischen Anreicherung von (Web-)Ressourcen.

[16]Wird in den Sozialwissenschaften annotiert – was in qualitativen und quantitativen Ansätzen in unterschiedlicher Ausprägung geschieht –, spricht man stattdessen von Kodierung; ein Begriff, der im Zusammenhang der Grounded Theory etabliert wurde.[40]

[17]Die Bild- und Objektwissenschaften sowie die Filmwissenschaft nutzen ebenfalls den Annotationsbegriff und auch hier lassen sich alle vier Ebenen unterscheiden. Lediglich sind die Bezugsentitäten nicht Texte, sondern Bild- / 3-D- bzw. audiovisuelle Objekte.

4. Kontroversen und Diskussionen

[18]Interessant zu betrachten ist, inwiefern die Trennung zwischen Annotandum, als annotierter Entität, und Annotat, als zugeschriebene Kategorie oder Tag, wirklich so trennscharf durchführbar ist und an welchen Punkten sich beide vermischen. Hinweise auf solche Disruptionen lassen sich in verschiedenen Forschungskontexten auftun. Ein Beispiel hierfür ist z. B. die digitale Netzwerkanalyse bei Peer Trilcke und Frank Fischer (2018), in der vom prozessierten Zwischenformat als Untersuchungsgegenstand gesprochen wird.[41] Hierbei wird nicht der Dramentext selbst, sondern eine alleinstehende Netzrepräsentation des Textes als Annotat bzw. ihr Bezug zum Annotandum analysiert. Rabea Kleymann (2022) spricht von der Phänomenhaftigkeit des Untersuchungsgegenstands in den DH, wenn man dem Entangled-Methods-Ansatz folgt. Dabei stellten »Untersuchungsgegenstände [...] keine Entitäten mehr dar. Vielmehr verwiesen sie auf die materiell-diskursiven Phänomene, die durch iterative Intraaktionen überhaupt erst prozessual hervorgebracht wurden«.[42] Aber auch wenn man in den Bereich der Metaannotationen gelangt, wird die klare Unterscheidung von Annotandum und Annotat durchbrochen und das Annotat selbst wiederum zum Annotandum.


Fußnoten

  • [1]

  • [2]
    Vgl. Agosti et al. 2007, S. 3.

  • [3]

  • [4]

  • [5]

  • [6]
    Vgl. z. B. Barthes 2000, S. 190–191.

  • [7]
    Vgl. Rapp 2017, S. 253: »Passagen wurden angestrichen und mit Zeigehinweisen versehen (lat. notabene: merke wohl), schwierige Wörter übersetzt und glossiert, Erläuterungen an den Rand notiert, ganze Passagen kommentiert – der Text wird annotiert [...]. Dabei reicht das Spektrum vom einfachen Hinweisen auf eine bemerkenswerte Stelle (auch als Gedächtnisstütze) bis hin zu komplexen Erläuterungen. Auf diese Weise entstehen ›Paratexte‹ (Beitexte), die unverzichtbar für das Verständnis und die Tradition eines Textes und daher fester, manchmal auch namentlich einem Glossator bzw. Kommentator zugewiesener, Teil der Tradierung werden können.«

  • [8]

  • [9]
    Der Talmud zeigt als rabbinischer Kommentar zur Bibel die Auslegung biblischer Gesetze. Das Decretum Gratiani ist ein Beispiel für eine stark kommentierte Rechtssammlung des Hochmittelalters; vgl. Rapp 2017, S. 253.

  • [10]
    Mit Hans Blumenberg lässt sich dies als ordnungsstiftendes »Einbrechen des Namens in das Chaos des Unbenannten« beschreiben; vgl. Blumenberg 2019 [1979], S. 40–67.

  • [11]
    Vgl. z. B. Haarmann 2021.

  • [12]
    Vgl. z. B. Kogge 2022.

  • [13]
    Vgl. Agosti et al. 2007, S. 4.

  • [14]
    Vgl. McCarty 2020, S. 281.

  • [15]
    Die Entwicklung von Fußnoten wurde in Europa befördert durch die akademische Institutionalisierung von Beschäftigungen mit antiken Sprachen und Literaturen. Als Erfinder der Fußnote gilt gemeinhin der Londoner Drucker Richard Jugge, der sie in der Bishops’ Bible von 1568 verwendete; vgl. Zerby 2002, S. 28.

  • [16]
    Vgl. Freedman 2020, S. 109.

  • [17]

  • [18]
    Vgl. DIN 16511 für die Korrektur von Texten, DIN 16549-1 für die Korrektur von Bildern und ergänzende Angaben, sowie ISO 5776 für die internationale Normierung; vgl. Beinert 2023.

  • [19]
    Vgl. Agosti et al. 2007, S. 7.

  • [20]

  • [21]
    Rapp 2017, S. 254.

  • [22]
    Vgl. Breuer / Seltmann 2018, S. 146.

  • [23]
    Unter Tags werden einzelne kategoriale Zuschreibungen verstanden.

  • [24]
    Ein Tagset ist eine Sammlung von Tags, die für eine bestimmte Analyse verwendet werden.

  • [25]
    Vgl. Rapp 2017 sowie Breuer / Seltmann 2018, S. 146.

  • [26]
    Vgl. Pomerantz 2015, S. 17.

  • [27]
    Vgl. Agosti et al. 2007, S. 7.

  • [28]
    Vgl. Pomerantz 2015, S. 26.

  • [29]
    Das Bild der Karte benutzt er hier in Anlehnung an Alfred Korzybski, der eine Karte nicht als das Territorium selbst, sondern als weniger komplexe Abstraktion dessen bezeichnet.

  • [30]
    Vgl. Pomerantz 2015, S. 11.

  • [31]
    Vgl. Pomerantz 2015, S. 17–18.

  • [32]
    Alternativ werden auch die Begriffe ›Sacherschließung‹ und ›alphabetische Katalogisierung‹ bzw. ›Titelaufnahme‹ verwendet.

  • [33]
    Agosti et al. bezeichnen diese Kategorie als »annotations as stand-alone document« (Agosti et al. 2007, S. 7).

  • [34]
    Es gibt in der Forschung bereits die Unterscheidung von engerem und weiterem Annotationsbegriff mit etwas anders gearteter Demarkationslinie. So plädiert Manuel Bamert bereits im weiteren Sinne dafür, »all jene Lesespuren [als Annotation] zu verstehen, die erkennbaren Zeichen- oder Parazeichencharakter haben und sich auf/in demselben Medium wie der gelesene Text befinden. Darunter fallen also explizit auch Phänomene wie Unterstreichungen, Ankreuzungen und Bestreichungen, nicht aber vom Primärtext unabhängige Stiftspuren« (Bamert 2021, S. 130). Bamert definiert damit die direkte Verknüpfung mit dem »Primärtext« als Kriterium der Annotationshaftigkeit. Da unter dieser Prämisse z. B. auch Standoff-Markup (= Annotation im weiteren Sinne) nicht mehr als Annotation bezeichnet werden könnte, wird im weiteren und weitesten Annotationsbegriff für die Möglichkeit plädiert, vom Primärtext materiell unabhängige aber auf ihn bezogene Entitäten ebenfalls als Annotation greifen zu können.

  • [35]
    Vgl. z. B. Kristeva 1972 [1967], S. 348.

  • [36]

  • [37]

  • [38]

  • [39]

  • [40]

  • [41]

  • [42]
    Kleymann 2022, Abs. 39.


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Abbildungsverzeichnis

  • Abb. 1: Vier Ebenen der Annotation. [Horstmann / Seltmann 2023]